Rostocker Mitglieder des Landesausschusses

 

Auf dem Kreisparteitag wurden vier Genoss_innen in den Landesausschuss entsendet: Eva-Maria Kröger, Nurgül Senlie, Philipp Leist und Dr. Carsten Penzlin.

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Der Landesausschuss ist das Organ des Landesverbandes mit Konsultativ-, Kontroll- und Initiativfunktion gegenüber dem Landesvorstand. Der Landesausschuss fördert und unterstützt das Zusammenwachsen der Kreisverbände. Er soll Initiativen ergreifen und unterstützen, die diesem Ziel dienen. Der Landesausschuss berät und beschließt insbesondere über grundsätzliche politische und organisatorische Fragen auf der Grundlage dieser Satzung, Beschlüsse des Landesparteitages oder auf Antrag des Landesvorstandes, den jährlichen Finanz- und Stellenplan auf Vorschlag des Landesvorstandes, Anträge, die an den Landesausschuss gestellt oder durch den Landesparteitag an den Landesausschuss überwiesen wurden, Angelegenheiten, bei denen der Landesvorstand wegen ihrer politischen Bedeutung oder wegen der mit ihnen verbundenen finanziellen Belastungen eine Beschlussfassung des Landesausschusses für notwendig erachtet, Kampagnen, die bei ihrer Durchführung erhebliche finanzielle Mittel oder personelle Ressourcen der Kreisverbände binden auf Antrag des Landesvorstandes. Dabei ist die Finanzhoheit der Kreise zu wahren. Der Landesausschuss unterbreitet der Landesvertreterinnenversammlung einen Personalvorschlag zur Aufstellung der Landesliste für die Wahlen zum Deutschen Bundestag und zu den Landtagswahlen.

 

Zusammensetzung und Wahl des Landesausschusses

Dem Landesausschuss gehören mit beschließender Stimme an: 24 Vertreterinnen
und Vertreter aus Kreisverbänden, zwei von einer Versammlung der
Sprecherinnen und Sprecher der landesweiten Zusammenschlüsse zu wählende
Mitglieder, zwei durch den Landesvorstand aus seiner Mitte zu bestimmende
Mitglieder sowie zwei Vertreterinnen oder Vertreter des Jugendverbandes. Die
Mitglieder werden auf die Dauer von zwei Kalenderjahren bestellt.