Unser Spendenkonto

Das Spendenkonto des Kreisverbandes

DIE LINKE Rostock

IBAN:DE51130500000430002084
Ostseesparkasse Rostock

  • Zahlungsgrund: Spende, Vorname, Name, Adresse

Bitte geben Sie unbedingt Ihren Namen und Ihre Adresse an, da das Parteiengesetz verbietet, anonyme Spenden anzunehmen. Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne eine Spendenbescheinigungen aus. Spenden mit einer Höhe von mehr als 10.000 Euro werden gemäß der Gesetzeslage im Rechenschaftsbericht der Partei veröffentlicht.

 

 

 

Steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden


Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugfähig:

Zuwendungen bis zu einer Höhe von jährlich 3.300 €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 6.600 €, werden nach dem EStG § 34g berücksichtigt, indem 50 % des zugewendeten Betrages, d.h. max. 1.600 € bzw. 3.300 €, von der Steuerschuld abgezogen werden.

Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 3.300 € bzw. 6.600 € nach dem EStG § 10b Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, soweit für sie nicht eine Steuerermäßigung nach EStG § 34g gewährt worden ist.