Die Mitglieder des Kreisvorstandes
Entsprechend unserer Kreissatzung § 13 Abs. 1 besteht der Kreisvorstand aus mindestens 12, höchstens 18 Mitgliedern. Er ist für die Dauer von 2 Jahren gewählt (§ 13 Abs. 3 der Kreissatzung). Im Kreisverband Rostock haben wir eine Doppelspitze (§ 9 Abs. 5 der Kreissatzung), die quotiert gewählt wird. D.h. es gibt mindestens eine Kreisvorsitzende.
Der aktuelle Kreisvorstand wurde am 07.09.2024 gewählt.