Herausforderung für das Justizministerium im Zuge der Amnestie von Cannabisvergehen

Zum Bericht des Justizministeriums zur Prüfung offener Verfahren nach dem Cannabisgesetz heute im Rechtsausschuss erklärt das stellvertretende Mitglied der Linksfraktion im Ausschuss, Elke-Annette Schmidt:

 

„Auf Anfrage der Bündnisgrünen hat das Justizministerium berichtet, wie der Stand der Prüfung offener Strafprozessverfahren im Zuge des nahenden Cannabisgesetzes ist. Ministerin Jacqueline Bernhardt erklärte, dass die Entkriminalisierung des Besitzes und Konsums von Cannabis grundsätzlich zu begrüßen sei. Dennoch stehe das Justizministerium bei der Umsetzung der geplanten Amnestie vor Herausforderungen. Vergehen wie Konsum und Besitz werden laut Gesetzentwurf des Bundes ab dem 1. April 2024 straffrei. Auch Strafen, die noch nicht verbüßt werden, sollen demnach erlassen werden.

 

Langfristig werde die Justiz durch das Wegfallen von vielen Besitz- und Konsumdelikten entlastet, aber das Durchforsten und Nachbearbeiten von rund 6500 laufenden Strafverfahren sei ein aufwendiges Unterfangen.

 

Die Vorhaltung der Bündnisgrünen, etwaige Probleme könnten an der mangelnden Vorbereitung des Ministeriums, sind völlig haltlos. Das Justizministerium hat bereits im letzten Jahr eine Zusammenstellung etwaig betroffener Verfahren angelegt. Betroffene Verfahren seien allerdings meistens nicht nach einer exakten Grammangabe geordnet, die gegebenenfalls über eine Straffreiheit entscheidet. Die Fälle müssen deshalb einzeln überprüft werden. Besonders kompliziert wird es bei Urteilen, bei denen eine Gesamtstrafe im Zusammenhang mit Cannabisdelikten verhängt wurde. Eine Behörde konnte ein solches Unterfangen jedoch nicht auf blauen Dunst hin in die Wege leiten, bevor nicht klar war, ob, wie und wann eine Cannabisentkriminalisierung kommt.“