Kommunalverfassung wird gestärkt und modernisiert

Zur Anhörung zum „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Kommunalverfassungsrechts“ heute im Innenausschuss erklärt der kommunalpolitische Sprecher der Linksfraktion, Dirk Bruhn:  

 

„Wir werden das Kommunalverfassungsrecht stärken und modernisieren. Mit verschiedenen Neuregelungen tragen wir dem zunehmenden Wunsch nach Teilhabe, Mitwirkung und Chancengleichheit in den Kommunen Rechnung. Das werden wir unter anderem mit der Ermöglichung hybrider Sitzungen in Kreisen und Kommunen, der Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten und den rechtlichen Klarstellungen in Bezug auf die Bildung und Rechte von Beiräten erreichen. Ich bin überzeugt, dass uns hier grundlegend der Spagat zwischen modernen Verfassungsregelungen und der Wahrung der kommunalen Selbstverwaltung gelungen ist.

 

Der Gesetzentwurf zur Modernisierung des Kommunalverfassungsrechts hat heute in der breit aufgestellten Anhörung des Innenausschusses Zustimmung erfahren. Gelobt wurde insbesondere der mustergültige Entstehungsprozess, mit dem die Landesregierung die Kommunale Familie in die Erarbeitung einbezogen hat. Die Praktikerinnen und Praktiker der kommunalen Ebene sehen nahezu durchweg ihre Optimierungsvorschläge berücksichtigt, auch wenn nicht jede Anregung eins zu eins im Gesetzestext aufgenommen werden konnte.

 

Es ist doch völlig klar, dass immer dort Kompromisse gefunden werden müssen, wo verschiedene Akteure an einem Tisch sitzen und Interessen naturgemäß auseinandergehen. Wir konnten jedoch den Eindruck gewinnen, dass der Entwurf fast schon die Qualität eines Konsenspapieres hat. Dennoch nehmen wir die wertvollen Anregungen aus der Anhörung selbstverständlich auf und werden beraten, an welchen Stellen wir den vorliegenden Entwurf weiter optimieren können und sollten.“