Übergangspflege im Krankenhaus muss Regelleistung werden und Wahlrecht beachten

Zum Antrag „Übergangspflege im Krankenhaus zur Regelleistung machen“ erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der Linksfraktion, Torsten Koplin:

„Im Jahr 2021 wurde auf Bundesebene die Möglichkeit einer bis zu zehntägigen Übergangspflege im Krankenhaus als neue Kassen-Leistung ab 1. Januar 2022 eingeführt. Diese greift, wenn Patientinnen und Patienten im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt Pflegeleistungen benötigen. Sie ist insbesondere, aber nicht ausschließlich für ältere alleinlebende Patientinnen und Patienten sinnvoll, wenn zum Beispiel kein familiäres Hilfenetzwerk in der Nähe ist.

Das Altenparlament und eine Anhörung im Sozialausschuss haben aufgezeigt, dass von dieser Möglichkeit auch elf Monate seit Bestehen des Anspruchs von keinem Krankenhaus in Mecklenburg-Vorpommern Gebrauch gemacht wurde. Erst Ende Februar dieses Jahres wurde für unser Bundesland die Kostenerstattung durch die Krankenkassen für die Krankenhäuser geregelt. Die Krankenhäuser können diese Leistung jedoch erst erbringen bzw. erstattet bekommen, wenn sie in zwanzig Pflegeeinrichtungen der näheren oder weiteren Entfernung keinen freien Platz gefunden haben und müssen diese Abfrage auch während der zehntägigen Übergangspflege fortsetzen. Damit wird das Wahlrecht der Betroffenen ausgehebelt.

Deshalb fordern die Koalitionsfraktionen die Landesregierung auf, aktiv zu werden und sich auf Bundesebene für eine verpflichtende und praktikable Übergangsversorgung im Krankenhaus einzusetzen, die das Wahlrecht der Patientinnen und Patienten ausreichend berücksichtigt.“