Windeignungsgebiete – nach landesweit einheitlichen und verbindlichen Kriterien
Zum Thema auf der heutigen LPK „Wind-Eignungsgebiete in M-V – Wo sind sie möglich, wo nicht?“ erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion, Torsten Koplin:
„Wir haben vom Bund klare Vorgaben, bis Ende 2027 mindestens 1,4 Prozent und bis Ende 2032 insgesamt 2,1 Prozent der Landesfläche als Windeignungsflächen auszuweisen. Mit dem Erlass verfügen die vier Regionalen Planungsverbände jetzt über klare Regelungen, wo Windenergieanlagen auch künftig nicht gebaut werden dürfen. Die Ausschlusskriterien sind landesweit einheitlich und verbindlich festgelegt. Damit verbleiben etwa 5 Prozent der Landesfläche, die in einem demokratischen Prozess auf Regionalebene intensiv untersucht werden. Nach der sorgfältigen Abwägung von Für und Wider werden wir letztlich das Flächenziel erreichen. Die klaren Vorgaben tragen dazu bei, mit der Regionalplanung eine beschleunigte Flächenvorsorge treffen zu können.
Jetzt müssen zügig landesweit einheitliche und verbindliche Abwägungskriterien und Ausführungshinweise erlassen werden, damit die Regionalebene mit ihrer Arbeit richtig loslegen kann. Wir brauchen handhabbare Vorgaben zum Umgang mit raumbedeutenden Denkmalen und naturschutzrechtlich sensiblen Flächen sowie zum Artenschutz. Die Abstimmungen dazu laufen auf Hochtouren.
Neben einer beschleunigten Errichtung von Windkraftanlagen und Solarparks muss endlich auch der Netzausbau zügiger erfolgen und die Kosten dafür solidarisch gewälzt werden. Zudem müssen Speicher geschaffen werden, die überschüssige Energie aufnehmen und nutzbar machen. Akzeptanz für neue Windräder ist nur zu erreichen, wenn die Stromkosten dort niedrig sind, wo die Anlagen stehen und spürbar Vorteile für den Ort erwachsen. Ein echter Nachteilsausgleich und eine Reform der Netzentgelte sind mehr als überfällig, dafür macht sich das Land gegenüber dem Bund weiterhin stark.“
Hintergrund. Derzeit verfügt lediglich die Planungsregion Rostock über eine aktuelle verbindliche Ausweisung von Windeignungsgebieten. In Westmecklenburg, Vorpommern und der Mecklenburgischen Seenplatte laufen die Verfahren seit vielen Jahren mit zigfachen Beteiligungsrunden. Für alle vier Planungsregionen gilt, dass deutlich mehr Flächen ausgewiesen werden müssen, um die Vorgaben des Bundes zu erfüllen.