SPD und CDU ignorieren Handlungsbedarf bei Hartz-IV

Zur Ablehnung des Antrags der Linksfraktion Existenzminimum sichern – Hartz IV überwinden“ (Drs. 7/3595) durch SPD und CDU in der heutigen Landtagssitzung erklären Jacqueline Bernhardt, kinder- und jugend- sowie rechtspolitische Sprecherin, und Henning Foerster, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der Linksfraktion:

Jacqueline Bernhardt: „Erneut zeigen SPD und CDU, dass Sie keine Ahnung davon haben, was Hartz IV mit den Menschen macht. Ja, sie sind nicht einmal bereit, sich den sachlichen Problemen mit diesem Bürokratiemonster zu stellen.

Das komplizierte Antragsverfahren und die ebenfalls komplizierte Leistungsgewährung sind seit Einführung des Gesetzes ein riesiges Problem für alle Beteiligten – die leistungsberechtigten arbeitslosen Frauen und Männer, die Jobcenter und die Gerichte. Die Sozialgerichte des Landes ächzen unter der Belastung von 17.000 anhängigen Verfahren und die durchschnittlichen Zeiten bis zu deren Abschluss steigen. Maßgeblich verantwortlich dafür sind auch die Klagen gegen Hartz IV und hier vor allem gegen die Einkommens- und Vermögensanrechnung, Rückforderungen und Kosten der Unterkunft. Wir brauchen schnellstmöglich eine Entlastung der Gerichte und eine Vereinfachung der Antragstellung und Leistungsgewährung. Wer das nicht einsieht und den Missstand weiter duldet, handelt verantwortungslos und muss sich über Politikverdrossenheit nicht wundern oder gar beklagen.“

Henning Foerster: „Seit Jahren kritisieren Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Wohlfahrt und Politik das Zustandekommen und die Höhe der Regelsätze in der Grundsicherung sowie des Bildungs- und Teilhabepaketes. Die Landesregierung kritisiert ihrerseits regelmäßig bei Hartz-IV-Anträgen meiner Fraktion, dass man auf die Bundesebene nur bedingt Einfluss nehmen könne. Ganz abgesehen davon, dass die Regierungsparteien auf Bundes- und Landeseben identisch sind, haben wir nun einen Antrag vorgelegt, bei dem die Landesregierung ganz überwiegend eigenständig handeln kann. Dies betrifft sowohl die Arbeit der Gerichte im Land und die von uns geforderten Normkontrollklagen als auch die Kommunikation hier im Land und die Erarbeitung von Studien zur Wirkung eines der gravierendsten und gesellschaftsprägendsten Gesetze. Die Ablehnung der Regierungsfraktionen ist einmal mehr Ausdruck einer kaum zu ertragenden Ignoranz.“