Längst überfällig: Selbstbestimmungsrecht von Frauen wird gestärkt

LandtagsabgeordneteElke-Annette SchmidtPressemeldungen

Heute hat der Bundestag die Streichung des Paragrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch beschlossen. Dazu erklärt die gleichstellungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Elke-Annette Schmidt:

„Es ist allerhöchste Zeit, dass dieser unsägliche Paragraf abgeschafft wird, der über viele Jahre Frauen wichtige Informationsmöglichkeiten vorenthalten und viel Leid angerichtet hat.

Viel zu lange hat dieser von den Erzkonservativen in infamer Weise als ‚Werbeverbot für Abtreibungen‘ bezeichnete Paragraf Bestand gehabt. In der Folge wurden Ärztinnen und Ärzte kriminalisiert, die Frauen sachlich über Schwangerschaftsabbrüche informiert haben. Dieser eklatante Bruch des Selbstbestimmungsrechts von Frauen wird endlich beendet.

In der Vergangenheit sind mehrere Vorstöße meiner Fraktion gescheitert, diesen Paragrafen zu streichen. Umso erfreulicher ist es, dass sich SPD und Linke in Mecklenburg-Vorpommern für die Abschaffung des Paragrafen ausgesprochen haben und der Bundestag heute diesen längst überfälligen Schritt getan hat.

Damit können wir uns aber nicht zufriedengeben, denn mit Paragraf 218 bleibt der Abbruch einer Schwangerschaft weiterhin im Strafgesetzbuch verankert. Wer eine Schwangerschaft abbricht kann demnach ‚mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe‘ bestraft werden. Ein unhaltbarer Zustand, der unter anderem dazu geführt hat, dass dieses Thema kaum noch in der ärztlichen Ausbildung gelehrt wird. Deshalb bleibt meine Fraktion dabei: Weg mit Paragraf 218!“