Kinder- und Jugendarbeit darf nicht am langen Arm verhungern

Zu den Antworten auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Peter Ritter „Kommunalvertrag nach § 6 Absatz 2 Kinder- und Jugendförderungsgesetz“ (Drucksache 7/2427) erklärt die kinder-, jugend- und familienpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt:

Bis spätestens Ende dieses Monats soll laut den Kommunalverträgen zum Kinder- und Jugendförderungsgesetz die Vereinbarung mit den Landkreisen und kreisfreien Städten zu einer Fortführung kommen. Dringend erforderlich und längst überfällig in diesem Zusammenhang ist die Erhöhung des Landesbeitrages für die Jugendförderung der 10- bis 26-Jährigen von 5,11 Euro pro Kopf. Diese ist jedoch noch nicht in Sicht. Das ist fatal, denn seit 1998 ist der Landesbeitrag unverändert geblieben. Mit der Preissteigerungsrate der vergangenen zwei Jahrzehnte wird damit de facto ein Absenken der Zuschüsse für die Kinder- und Jugendförderung im Land zementiert und darf nicht weiter hingenommen werden.

Statt hier Einsicht und Handlungswillen zu zeigen, verweist die Landesregierung in ihren Antworten auf den Landeshaushalt 2018/2019, in dem „eine jährliche Dynamisierung für die qualitative und quantitative Verbesserung in der Jugendhilfe auf Basis neuer Steuerungskriterien vorgesehen ist.“ Das ist ein Hohn, denn diese jährliche Dynamisierung beträgt gerade einmal 2,3 Prozent und trägt lediglich dazu bei, die jährlichen Preissteigerungen aufzufangen. Auf Nachfrage meiner Fraktion zu den besagten „neuen Steuerungskriterien“ stellte die Landesregierung im Rahmen der Haushaltsberatungen einen Verfahrensvorschlag für den Einsatz der Mittel in Aussicht. Dieser liegt uns bis heute nicht vor.

Meine Fraktion hat wiederholt die Landesregierung zur deutlichen Erhöhung der Pauschalen für die Jugendförderung aufgefordert. In den Beratungen zum Doppelhaushalt Ende des Jahres 2017 sowie zuletzt mit dem Landtagsantrag „Kinder- und Jugendförderung in Mecklenburg-Vorpommern weiterentwickeln“ (Drucksache 7/2158) im Mai 2018 hat meine Fraktion klargestellt, dass die Gesamthöhe der Landesförderung nach Kinder- und Jugendhilfefördergesetz (KJFG) mindestens verdoppelt und pro Kopf von 5,11 Euro auf 10,22 Euro angehoben werden muss. Zudem fordern wir, die Anzahl der sechs-bis 26-Jährigen für die Landesförderung zugrunde zu legen. Denn bereits Kinder im Grundschulalter nehmen regelmäßig Angebote der außerschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, zum Beispiel in Freizeit- und Jugendclubs, in Anspruch. In unserem ländlich geprägten Bundesland Mecklenburg-Vorpommern ist es wichtig, auch in strukturschwachen Regionen Kinder und Jugendliche mit professionellen Angeboten zu erreichen. Hierfür muss die Landesregierung umgehend verbindliche Voraussetzungen schaffen.