Fauler Kompromiss Vergabegesetz zeigt kaum Wirkung

Zur heutigen abschließenden Ausschussberatung zum Vergabegesetz und zur Antwort auf die Kleine Anfrage „Auswirkungen eines höheren vergabespezifischen Mindestlohnes für die Beschäftigten in M-V“ (Drs. 7/2116) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:

„Bis zur letzten Minute hat meine Fraktion versucht, den Gesetzesentwurf der Landesregierung zu qualifizieren, damit am Ende etwas halbwegs Vernünftiges herauskommt. Doch weder unsere Änderungsanträge noch unser eigener Gesetzentwurf haben SPD und CDU bewegen können, spürbare Verbesserungen vorzunehmen. Mit unserem Gesetzentwurf lagen deutlich weitreichendere und konsistentere Änderungen auf dem Tisch.

Der Regierungsentwurf ist und bleibt das Ergebnis eines faulen Kompromisses und am Ende ein zahnloser Tiger. Bis zuletzt war die Landesregierung auch nicht in der Lage darzulegen, wie viele Beschäftigte tatsächlich von dem neuen Vergabemindestlohn von 9,54 Euro profitieren. Nicht im Ausschuss und auch nicht in der Antwort auf die Kleine Anfrage. Da sämtliche Branchenmindestlöhne über den festgesetzten 9,54 Euro liegen, wird das neue Gesetz kaum Wirkung zeigen. Das Ziel, die Lohnspirale nach oben in Gang zu setzen und vor allem die Tarifbindung zu stärken, wird klar verfehlt.

Diesem Anspruch wird der Entwurf meiner Fraktion gerecht, da er sich an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder anlehnt und der Stundenlohn der untersten Entgeltgruppe mit 10,09 Euro unter anderem über dem für öffentliche Vergaben geltenden Tariflohn für das Reinigungsgewerbe liegt. Gerade das Reinigungsgewerbe hat einen großen Anteil an öffentlichen Aufträgen. Auch in Richtung nachhaltiger Beschaffung ist die Landesregierung keinen einzigen Schritt vorangekommen. Alles bleibt bei halbgaren Kann-Bestimmungen.“