Beratungs- und Hilfenetz für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt an Erfordernisse der Istanbul-Konvention anpassen

Zur Ankündigung der Ministerin für Gleichstellung, Jacqueline Bernhardt, das Beratungs- und Hilfenetz für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt zu optimieren, erklärt die gleichstellungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Elke-Annette Schmidt:   

„Auf Initiative der Koalitionsfraktionen hat der Landtag im vergangenen Jahr die Evaluation des bestehenden Hilfenetzes auf den Weg gebracht. Das ist dringend erforderlich, um den Anforderungen des durch Deutschland ratifizierten Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) gerecht zu werden. Damit hat Deutschland die Tatsache anerkannt, dass Gewalt gegen Frauen als geschlechtsspezifische Gewalt strukturellen Charakter hat und einer der entscheidenden sozialen Mechanismen ist, Frauen in eine untergeordnete Position gegenüber Männern zu zwingen. Dieser Menschenrechtsvertrag verpflichtet die Vertragsstaaten, umfassende Maßnahmen zur Prävention, Intervention, Schutz und zu rechtlichen Sanktionen gegen geschlechtsspezifische Gewalt zu ergreifen.

Die Verpflichtungen richten sich an staatliche Stellen auf der Bundesebene sowie in den Ländern und Kommunen. Hier sind also alle Eben gefragt, ihren Beitrag zu leisten. Unlängst war das Thema auch Inhalt einer Beratung des Sozialausschusses des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte. Auch hier müssen geltende Richtlinien auf den Prüfstand gestellt werden.

Eine Gruppe von Expertinnen und Experten (GREVIO) hat einen ersten Umsetzungsbericht auf nationaler Ebene veröffentlicht und für Deutschland neben vielen guten Maßnahmen auch Schwachstellen identifiziert. So muss die Zahl der verfügbaren Frauenhausplätze dringend erhöht und eine gleichmäßige Verteilung über das ganze Land gewährleistet werden. Auch dazu wird die für Mecklenburg-Vorpommern in Gang gesetzte Evaluation Aussagen treffen.“