Behindertengleichstellungsgesetz geht nicht weit genug

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes erklärt der sozialpolitische Sprecher der Linksfraktion, Torsten Koplin:

„Mit der Novelle soll sichergestellt werden, dass Websites und mobile Anwendungen für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich werden. Die Landesregierung reagiert damit völlig verspätet auf Vorgaben der Europäischen Union. Diese hätten bereits im September umgesetzt werden müssen. 

Die vorgelegte Änderung geht bei weitem nicht weit genug. Erneut werden lediglich öffentliche Institutionen des Landes und der Kommunen in die Pflicht genommen, für einen verbesserten Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen zu sorgen, nicht aber die Privatwirtschaft. Darüber hinaus ist das Gesetz mit keinerlei Sanktionen verbunden – wer es nicht einhält, hat nichts zu befürchten. Das wirkt wie eine Einladung zum Nichtstun. Unakzeptabel ist auch, dass die Regelungen unter einem schwammig formulierten Finanzierungsvorbehalt stehen – ein Aushebeln wird leichtgemacht.

Grundsätzlich bleibt das Gleichstellungsgesetz des Landes deutlich hinter der UN-Behindertenrechtskonvention zurück. So wird immer noch von einem medizinischen, defizitären Behinderungsbegriff ausgegangen, während die UN von einer Wechselwirkung mit gesellschaftlichen Barrieren ausgeht.  

Auch die Definition von Barrierefreiheit ist irreführend. Barrierefreiheit bedeutet eben nicht ‚zugänglich für Menschen mit Behinderungen‘, sondern es geht um das Design, den Nutzen, die Zugänglichkeit für alle Menschen. Im Gesetz muss viel stärker Barrierefreiheit in jeglicher Hinsicht gefordert werden.“