Alter Wein in neuen Schläuchen – Heimgesetz muss nachgebessert werden

Nach Ansicht des amtierenden sozialpolitischen Sprechers der Linksfraktion, Torsten Koplin, muss der von der Landesregierung vorgelegte Entwurf eines Heimgesetzes für Mecklenburg-Vorpommern nachgebessert werden.

„Die Landesregierung hat 3 Jahre für die Erarbeitung des Entwurfs gebraucht, der große Wurf ist trotz dieser langen Zeit nicht gelungen“, erklärte Koplin am Dienstag. Der Gesetzentwurf trage nicht nur den gewöhnungsbedürftigen Titel „Einrichtungenqualitätsgesetz“, er sei über weite Teile auch nur eine Fortschreibung des alten, bundesweiten Heimgesetzes. „Damit hat die Landesregierung die Chance vertan, bessere und innovative Lösungen für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern zu entwickeln. Sie präsentiert uns hier alten, sauren Wein in neuen Schläuchen“, sagte Koplin.

Die Linksfraktion fordert, dass der Gesetzentwurf in der Parlamentsbefassung überarbeitet wird. So müssten nicht nur offensichtliche Ungereimtheiten beseitigt werden, wie etwa die Pflicht, dass Heime ihre Unterlagen nur für 5 Jahre aufbewahren, was im Widerspruch zum geltenden Wirtschafts- und Steuerrecht stehe. „Anstelle von lax formulierten und auslegbaren Vorgaben, wie einer ‚angemessenen Lebensgestaltung’ oder einer ‚angemessenen Qualität des Wohnens’, muss ein künftiges Heimgesetz über genaue und nachprüfbare Qualitätskriterien verfügen, die auch konsequent kontrolliert werden“, fordert Koplin. „Sie müssen das Leben der Bewohner nachweisbar verbessern.“ Erforderlich seien deshalb eine bessere Personalausstattung und keine Abkehr von Eignung und Fachlichkeit des Personals in den Heimen. „Nur so kann eine bessere Pflege und Betreuung für die Bewohner von Pflegeheimen und den Einrichtungen der Behindertenhilfe garantiert werden“, betonte Koplin.