Ab wann ist eine Großveranstaltung eine Großveranstaltung?

Zu den aktuellen Informationen des Innenministeriums zu den Maßnahmen in der Corona-Krise heute im Innenausschuss erklärt der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Peter Ritter:

„‚Großveranstaltungen bleiben bis einschließlich 31.08.2020 untersagt‘, so lautet der offenbar in Stein gemeißelte Satz im MV-Plan zur schrittweisen Erweiterung des öffentlichen Lebens in der Corona-Pandemie.

Ob ‚Störtebeker-Festspiele‘ auf Rügen, das ‚Fusion-Festival‘ in Lärz, das ‚Bergringrennen‘ in Teterow oder die ‚NDR-Sommertour‘ – alles abgesagte Veranstaltungen. Die Gründe sind nachvollziehbar, doch ab welcher Größenordnung ist eine Großveranstaltung eine Großveranstaltung? Auf meine wöchentlichen Nachfragen auch im Innenausschuss erfolgt stets dieselbe Antwort: ‚Wir prüfen noch.‘

Der Landesregierung sei zugestanden, dass dies keine leichte Entscheidung ist. Andere Bundesländer haben aber entschieden, andere wiederum verweisen auf Festlegungen des Bundes, wonach Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern Großveranstaltungen und damit verboten sind. Aber gerade im ländlich geprägten Mecklenburg-Vorpommern sind kleinere Veranstaltungen willkommene Abwechslung und auch Lebensunterhalt für Künstlerinnen und Künstler sowie und Veranstalter. Was spricht also gegen Freiluftkonzerte, Lesungen, Ausstellungen, Stadtführungen mit mehr als den bislang bei Versammlungen zugelassenen 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern? Sind Feste zum Internationalen Kindertag, natürlich unter Einhaltung sämtlicher Abstands- und Hygieneregeln, eine Großveranstaltung? Es ist höchste Zeit, klare Verhältnisse zu schaffen!“