Neues Vergabe- und Tariftreuegesetz ist richtiger Weg für gute Löhne

Zu den Ergebnissen der öffentlichen Anhörung zur Novellierung des Vergaberechtes heute im Wirtschaftsausschuss, erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:

„Die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung bestärken mich in der Auffassung, dass der mit dem neuen Vergabe- und Tariftreuegesetz eingeschlagene Weg der richtige ist. Denn es ist erwiesen, mehr Tarifbindung bedeutet bessere Löhne und höhere Zufriedenheit der Beschäftigten in Mecklenburg-Vorpommern. In tarifgebundenen Unternehmen haben diese rund 770 Euro monatlich mehr in der Lohntüte.

Die Lohnhöhe ist nachweislich ein entscheidendes Kriterium, wenn es darum geht, Fachkräfte zu gewinnen. Auch deshalb muss Mecklenburg-Vorpommern weitere Anstrengungen unternehmen, um aus dem Lohnkeller herauszukommen. Anderenfalls droht das Land im Ringen um Fachleute abgehängt zu werden. Die massive Kritik der Arbeitgeberverbände ist an vielen Stellen überzogen und entbehrt jeder Grundlage. Da wird ein schlankes Gesetz zum Bürokratiemonster hochstilisiert. Ein Gesetz, das Unternehmen vor schwarzen Schafen mit Dumpinglöhnen schützt, wird zum Misstrauensvotum gegenüber der Wirtschaft umgedeutet. Ein Gesetz, das Leitplanken für den nachhaltigen Umgang mit öffentlichem Geld beschreibt, wird zum überflüssigen Kropf erklärt. Natürlich gehört Kritik zum politischen Geschäft dazu. Ein wenig mehr Sachlichkeit wäre dennoch angezeigt.

Meine Fraktion ist und bleibt der Auffassung, dass wir ein solches Tariftreuegesetz brauchen. Das Land muss mit gutem Beispiel vorangehen, daher sollen Beschäftigte bei öffentlichen Aufträgen auch gute Löhne erhalten. Die vielen Unternehmen, die heute schon gute Löhne zahlen, sollen vor Billiganbietern geschützt werden. Und wer nicht nur sozial, sondern auch innovativ und ökologisch wirtschaftet, soll den Vorzug erhalten.

Die heutige Anhörung hat jedoch auch Diskussionsbedarf aufgezeigt. So muss im weiteren Beratungsverfahren erörtert werden, wie Mecklenburg-Vorpommern nach der Entscheidung der Mindestlohnkommission auf Bundesebene mit dem vergabespezifischen Mindestlohn im Land umgehen will.“