LNG-Terminals: Genehmigungsverfahren erfolgt rechtsstaatlich – Vorbehalt besteht weiterhin

Zur heutigen Beschlussfassung in Bundestag und Bundesrat zum LNG-Beschleunigungsgesetz, das ein verkürztes Genehmigungsverfahren für LNG-Terminals am Standort Mukran vorsieht, erklärt die Vorsitzende der Linksfraktion, Jeannine Rösler:

„Das geänderte Gesetz mit Aufnahme des Standortes Mukran und Anbindungs-Pipeline nach Lubmin wird in Kraft treten. Dabei muss noch einmal klargestellt werden, dass es sich um ein Bundesvorhaben und ein Bundesgesetz handelt, worüber der Bundestag heute mehrheitlich entschieden hat. Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern war mit ihren Anträgen gegen die Mehrheit der Länder im Bundesrat gescheitert, sie lehnt folglich das Vorhaben ab.

Das Vorhaben steht weiterhin unter Genehmigungsvorbehalt. Noch liegen keine prüf- und beurteilungsfähigen Planungsunterlagen für das Gesamtvorhaben vor. Es wird ein rechtsstaatliches Verfahren garantiert. Das wurde mehrfach zugesichert und dabei bleibt es.

Bis zuletzt hat die Landesregierung mit dem Bund verhandelt. Unter anderem sollte erwirkt werden, dass die Genehmigungsbehörden in Mecklenburg-Vorpommern durch ausreichend klare und eindeutige Rechtsgrundlagen in die Lage versetzt werden, rechtssichere Entscheidungen zu treffen und die Errichtung einer LNG-Infrastruktur im Einklang mit Umwelt- und Wirtschaftsbelangen zu ermöglichen. Insbesondere sollte klar und anhand objektiver Kriterien definiert werden, wann seitens der Behörde von einer Krise der Gasversorgung ausgegangen werden kann und muss. Wiederholt hat das Land Mecklenburg-Vorpommern deutlich gemacht, dass Eingriffe in Europa- und Naturschutzrecht nur für den Notfall – einer Gasmangellage – zu rechtfertigen sind.

Die Linksfraktion im Bundestag hat heute mit der Ablehnung der Gesetzesänderung erklärt, dass der Standort Mukran inakzeptabel ist. So seien Ängste und Sorgen der Menschen nicht aufgenommen worden. Zudem wird der Bedarf angezweifelt und damit auch die Legitimation für Einschnitte in Europa- und Umweltrecht.

Es ist aufs Schärfste zurückzuweisen, dass weiterhin insbesondere von Seiten der CDU behauptet wird, dass die Landesebene Einfluss auf die Standort-Entscheidung hätte. Handlungsmaxime war und ist, dass ein solches Vorhaben nicht gegen die Menschen, Natur und Umwelt sowie die touristische Entwicklung durchgesetzt werden darf. Aber das Land war und ist nicht Entscheidungsträger. Wenn der Bund am Vorhaben festhält, ist es nur folgerichtig, dass die Landesregierung versucht, zumindest einen Nachteilsausgleich zu erwirken, LNG als Übergangslösung zeitlich zu beschränken und eine verbriefte Wasserstoffperspektive für Mukran im Gesetz zu verankern.“