Entwurf zur Krankenhausreform dringend nachbessern – Sicherungsfonds auflegen

Der Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzt (KHVVG) des Bundes war ein Themenschwerpunkt auf der Klausur der Linksfraktion in Banzkow. Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und gesundheitspolitische Sprecher der Linksfraktion, Torsten Koplin:

 

„Der Referentenentwurf zur Verbesserung und Sicherung der flächendeckenden medizinischen Versorgung, insbesondere der Krankenhausversorgung muss dringend nachgebessert werden. Er darf in dieser Form nicht den Bundestag erreichen. Das war auch Ergebnis der Beratung mit Expertinnen und Experten auf unserer Klausur.

Der Entwurf berücksichtigt die Situation der Flächenländer mit geringer Bevölkerungsdichte völlig unzureichend und lässt viele wichtige Fragen offen. Ungeklärt sind beispielsweise mögliche Ausnahmeregelungen und die Finanzierung der Krankenhäuser. Es reicht nicht, in Aussicht zu stellen, dass die Krankenhäuser mit der Reform bessergestellt werden. Sie müssen zukunftsfest finanziert werden und eine wohnortnahe medizinische Grundversorgung in hoher Qualität sicherstellen. Eine konkrete Folgenabschätzung ist Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bis heute schuldig geblieben.

Zu begrüßen sind die Tarifrefinanzierung ab 2025, sofern sie nicht auf einzelne Bereiche beschränkt wird, die geplante fallzahlunabhängige Vorhaltevergütung sowie die angestrebte sektorenübergreifende Versorgung. Gerade letztere muss jedoch noch konkreter ausgestaltet werden.

Meine Fraktion erwartet von der Gesundheitsministerin Mecklenburg-Vorpommerns, Stefanie Drese, die an der Erarbeitung des Gesetzentwurfes mitwirkt, dass sie sich weiterhin für die Interessen des Landes einsetzt.

 

Sollte das Gesetz zum 1. Januar 2025 in Kraft treten, müssen weitere Verordnungen auf Bundesebene erlassen sowie das Landeskrankenhausgesetz und die Krankenhausplanung des Landes vollständig überarbeitet werden. In der Folge kann die geplante Reform einschließlich der Umstrukturierung der Krankenhäuser nicht vor 2027 wirksam werden. Damit es nicht bereits vorher zu reihenweisen Abmeldungen von Stationen oder gar Schließungen von Krankenhäusern kommt, die insbesondere im ländlichen Raum zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung gebraucht werden, muss der Bund zwingend einen Krankenhaussicherungsfonds auflegen.“