Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung

Zur Presseinformation des rechtspolitischen Sprechers der CDU-Fraktion, Sebastian Ehlers, „Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen – außer in Mecklenburg-Vorpommern“ erklärt der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Michael Noetzel

„Die Pressemitteilung ist absolut nicht nachvollziehbar. Die bereits zuvor im Gesetz verwendete Formulierung ‚regelmäßiger Dienst‘ in § 8b Abs. 1 RiG MV (‚Einem Richter ist auf Antrag Teilzeitbeschäftigung bis zur Hälfte des regelmäßigen Dienstes und bis zur jeweils beantragten Dauer zu bewilligen.‘) wird in dem neuen Absatz 4 aufgegriffen und um die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Blockmodells ergänzt. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass Richterinnen und Richtern wegen ihrer verfassungsrechtlich abgesicherten Unabhängigkeit keine Arbeitszeiten vorgeschrieben werden dürfen. Richter erhalten Arbeitspensa, die bis zu 50 Prozent reduziert werden können. Darum geht es hier. Deshalb benennt die CDU hier ein nicht vorhandenes Problem bzw. geht es ihr um ein an den Haaren herbeigezogenes Scheinproblem.

Die Frage nach einem verfassungskonformen Beurteilungswesen für Richterinnen und Richter war Gegenstand der Sachverständigenanhörung. Auf Basis dieser Anhörung wurde das Gesetz heute verabschiedet. Natürlich dienen Beurteilungen auch dazu, ‚Karrieren zu beschleunigen oder zu bremsen‘. Sie sind in der Tat ein Instrument der verfassungsrechtlich geforderten Bestenauslese. Soweit das Verhältnis zwischen Anlass- und Regelbeurteilung weiterer Ausformung bedarf, bleibt dies der aufgrund von § 6 Abs. 4 RiG M-V n.F. zu erlassenden Beurteilungsverordnung vorbehalten.“