Arbeit von Gefangenen angemessen entlohnen

Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), wonach Mini-Löhne für Gefangene verfassungswidrig sind, erklärt der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Michael Noetzel:

„Meine Fraktion begrüßt das BVerfG-Urteil. Es bestätigt unsere langjährige Auffassung, dass die gegenwärtige Bezahlung von Gefangenen keine angemessene Anerkennung der geleisteten Arbeit darstellt, unsozial und verfassungswidrig ist.

Selbstverständlich ist die Arbeit von Gefangenen ein wichtiger Baustein bei der Resozialisierung von Straftätern. Es ist aber gut, dass das oberste Gericht Dumping-Löhne zurückgewiesen und klargestellt hat, dass sich die Höhe der Bezahlung nach dem jeweiligen Resozialisierungskonzept richten muss und nach verschiedenen Modellen festgelegt werden kann. 

Das Urteil muss nun auch für den Justizvollzug in Mecklenburg-Vorpommern ausgewertet werden, entsprechende Schlussfolgerungen sind daraus zu ziehen. Dies muss laut Vorgaben des Gerichts bis spätestens Ende Juni 2025 erfolgen.“