Rückforderung von Corona-Soforthilfen – sensibel und differenziert prüfen

Zur heutigen Debatte zu Corona-Soforthilfen erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und finanzpolitische Sprecher der Linksfraktion, Torsten Koplin:

„Die im Frühjahr 2020 gezahlten Corona-Soforthilfen stehen zur Rückmeldung sowie zur teilweisen oder vollständigen Rückzahlung an. Die Fristen für Rückmeldungen sind verstrichen, Rückzahlungsbescheide sind ergangen. Über 4500 Widersprüche wurden eingelegt und werden in jedem Einzelfall geprüft. Eine erneute Fristverlängerung, wie von der CDU gefordert, ist nicht zielführend, weil sie das rechtsstaatliche Verfahren aushebeln würde. Auch würden damit all diejenigen, die sich rechtskonform verhalten haben, ungerecht behandelt – das sind 27 000 Unternehmer im Land.

Weil die Schlussabrechnung des Landes für die Soforthilfe gegenüber dem Bund erst Ende kommenden Jahres endet, bestehen noch hinreichend Handlungsoptionen, um sensibel und differenziert mit den Meldungen umzugehen. Wirtschaftsminister Meyer hat dies in der heutigen Landtagsdebatte zugesichert. Das entspricht auch unserer Erwartungshaltung.

Kulanz sollten diejenigen erfahren, die zahlen wollen und nicht können. Es muss auch eine Rolle spielen, warum jemand säumig war. Für diejenigen etwa, die zeitnah auf Grundsicherung angewiesen waren, muss dies als Nachweis der Hilfebedürftigkeit und Grund der Nichtrückzahlbarkeit ausreichen. Ich appelliere, alle Ermessensspielräume und Vertrauensschutzabwägungen zu nutzen auch in Hinblick, ob Erinnerungsschreiben jede und jeden erreichten. Dies gilt insbesondere für erhobene Zinsen.“

Hintergrund. Vor viereinhalb Jahren sicherte die Corona-Soforthilfe auch hierzulande Tausenden Kleistunternehmen, Soloselbständigen und Angehörigen der Freien Berufe einschließlich Künstler und Kulturschaffenden das Überleben in den ersten drei Monaten der Pandemie. Die Soforthilfe sollte bei Einbruch der Einnahmen die betrieblichen Ausgaben auffangen – somit einen Liquiditätsengpass beseitigen. Diese erste Hilfe in der damaligen Extremsituation bestach durch die einfache Antragstellung, die schnelle Bewilligung der Zuschüsse und einer auf Selbstprüfung der Unternehmen ausgerichteten Rückzahlung, sofern die Hilfe nicht oder nicht in vollem Umfang gebraucht wurde. Die ursprünglich als unbürokratische Überprüfung zur Vermeidung einer Überkompensation durch die Unternehmen selbst erweist sich nun für Tausende Säumige als Bumerang. In Mecklenburg-Vorpommern profitierten rund 36 000 Unternehmen von der Soforthilfe, 27 000 davon rechneten ab, aber 9 000 Unternehmen ließen jede Frist verstreichen. Diese hohe Zahl wirft Fragen auf, ob ausreichend informiert wurde. Die allermeisten dürften den damaligen Worten vertraut haben, keinen im Regen stehen zu lassen. So verkündete Olaf Scholz, damals Bundesfinanzminister: Ich zitiere: ‚Wir geben einen Zuschuss, es geht nicht um einen Kredit. Es muss also nichts zurückgezahlt werden.‘ und der damalige Bundeswirtschaftsminister, Peter Altmaier betonte seinerzeit, niemand werde allein gelassen.