„Sie müssen ja nicht hier sein“
Ein Kommentar zu den Vorkommnissen in der Sitzblockade Prohner Straße am 19.01.2015
Ein Kommentar zu den Vorkommnissen in der Sitzblockade Prohner Straße am 19.01.2015
Am Montag, den 19.01.2015, kam es in Stralsund zur zweiten Demonstration der als „bürgerliche Bewegung“ getarnten und massiv von rechtsradikalen Kräften durchsetzten MVgida. Trauriger Höhepunkt dieses Tages war der Umgang mit der Sitzblockade in der Prohner Straße, der es gelungen war, die MVgida-Demonstration für längere Zeit zum Stehen zu bringen. Nach den üblichen drei Aufforderungen zum Verlassen der Blockade begann die Polizei diese zu räumen, was zur Folge hatte, dass der Demonstrationszug passieren konnte. Hierbei kam es zu den obligatorischen Foto- und Filmaktionen aus dem rechten Spektrum, wogegen sich einige Personen mittels Kleidungsstücken zu schützen versuchten. Bis hierhin also nichts Ungewöhnliches. Was dann geschah sorgte allerdings bei allen Anwesenden für Wut und Unverständnis. Die Demonstration war schon längst außer Sichtweite, dennoch blieben die Personen in der Prohner Straße im Polizeikessel eingeschlossen. Auf die Frage, auf welcher rechtlichen Grundlage das Ganze geschehe, wurde sinngemäß geantwortet, dass es zu prüfen gilt, wer von den Anwesenden die Blockade nicht verlassen (Ordnungswidrigkeit) und wer sich „vermummt“ (Verstoß gegen das Versammlungsgesetz) hat. Dafür sollte von allen der 50 bis 70 Personen im Kessel die Identität festgestellt werden. Egal, ob diese sich schon nach der ersten Aufforderung aus der Blockade entfernt haben oder schon von Beginn an nur an der Seite standen. Da die Polizei an diesem Tag sowohl personell, als auch einsatztaktisch deutlich überfordert zu sein schien, dauerte es auch eine geschlagene halbe Stunde, bis Verstärkung zur Identitätsfeststellung eingetroffen war. Zu diesem Zeitpunkt war es knapp 21:10 Uhr und gerade die Rostocker*Innen rechneten damit, dass es nun schnell vonstattengehen würde, auch wenn man der Polizei gegenüber noch einmal sehr deutlich zum Ausdruck brachte, was man von einer derartigen Kriminalisierung von Personen halte, die sich an die direkten Anweisungen gehalten haben. Nachdem allerdings begonnen wurde die ersten sechs Ausweise aus dem Kessel zu prüfen, wurde deutlich, dass die Rückfahrt mit dem Zug um 22:00 Uhr doch unverkennbar in Gefahr geriet. So brauchten die eingesetzten Einsatzkräfte vor Ort allein geschlagene 20 Minuten, um diese zu kontrollieren. Wohl gemerkt, es wurde nur die Identität festgestellt und geprüft, ob irgendwelche Ermittlungen vorliegen.
Aufgrund der Solidarität einiger Greifswalder*Innen, denen an dieser Stelle noch einmal recht herzlich gedankt sei, kam es dann dazu, dass die meisten Rostocker*Innen im zweiten Durchgang kontrolliert wurden.
Zu dem Zeitpunkt war es schon knapp 21:30 Uhr und die Beamt*Innen der Polizei hatten augenscheinlich wenig Verständnis dafür, dass man nach einer knappen Stunde im Polizei-Kessel bei Temperaturen um den Gefrierpunkt und der Aussicht, den letzten Zug nach Rostock zu verpassen, mit der Situation gelinde gesagt unzufrieden ist. Auf die Frage nach dem Namen und der Einheit wurde zunächst ausweichend reagiert, um dann später mit der Aussage aufzutrumpfen, dass man damit alles verzögern würde. Dem war allerdings nicht so, da das mit den Ausweisen ja bekanntermaßen an diesem Abend ein wenig gedauert hat.
Nach Abschluss der Identifikationsfeststellung durfte man den Kessel verlassen. Leider in die entgegengesetzte Richtung vom Hauptbahnhof. Auch hier bekam man als Antwort auf die Frage, ob man nicht bitte in die andere Richtung gehen könnte, da dort der Bahnhof liege, an dem der letzte Zug nach Rostock abfährt, eine Antwort, die sich wunderbar in die Ereignisse des Tages einfügte. Denn wer kann sich nicht vorstellen, dass Leute, die wegen einer mehr als sinnlosen und überzogenen Polizeiaktion, auf deren Grundlage sie sich mit der Tatsache konfrontiert sehen, eine Nacht am Stralsunder Hauptbahnhof zu verbringen, gerne hören, dass sie ja (obwohl sie den Anweisungen der Polizei gefolgt sind) nicht hier sein müssten. Dazu äußerte der Beamte sehr deutlich, dass die Situation der Rostocker*Innen nicht sein Problem sei.
Schlussendlich kam es, wie es kommen musste – die Rostocker*Innen verpassten den Zug, da sie erst nach 1,5 Stunden aus dem Kessel entlassen wurden, ohne eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat begangen zu haben. Doch hier erlebte man den ersten wirklich schönen Moment seit Stunden; jede*r telefonierte herum und versuchte Fahrgemeinschaften zu organisieren, was auch klappte. Es ist ein wahres Zeichen gelebter Solidarität, wenn einem unbekannte Personen sich Montagnacht auf den Weg nach Stralsund machen, um einen zurück nach Rostock zu bringen. An dieser Stelle nochmal ein riesengroßes Dankeschön an alle Fahrer*Innen, ihr wisst gar nicht, was uns das bedeutet hat!
Doch was kann man für ein Fazit aus den Vorkommnissen ziehen? In der Einschätzung darüber sind wir uns persönlich nicht sicher, ob mehr Beamt*Innen vor Ort wirklich zu einer schnelleren Abfertigung beigetragen hätten. Dafür mutete das ganze doch zu sehr nach einer geplanten Schikane-Aktion der Polizei an, mit dem Ziel die Personen im Kessel repressiv an der Heimfahrt zu hindern und so für kommende Gegendemonstrationen zu demotivieren. Es ist weiterhin sehr bedenklich, dass eine Gruppe von knapp 50 bis 70 Personen in Kollektivschuld für einige wenige genommen wird, die aus moralischer Sicht keine Verfehlung begangen haben.
Ist es etwa verwerflich, dass demokratische Demonstrierende keine Lust darauf haben, von Personen aus einer rassistischen, faschistischen und neonazistischen Demonstration gefilmt und fotografiert zu werden, wo doch jeder weiß, wofür diese Aufnahmen verwendet werden? Ist es verwerflich, sich friedlich und ohne Gewalt einer solchen Demonstration in den Weg zu setzen? Ist es verwerflich Polizist*Innen darauf hinzuweisen, dass sie erneut einen Landtagsbeschluss missachten, der sich mit eben jener Protestform auseinandersetzt? In jenem Beschluss, der von allen demokratischen Parteien verabschiedet wurde, heißt es: „Sitzblockaden können im Rahmen des rechtlich Erlaubten ein wirksames Mittel der Demonstration gegen rechtsextremistische Aufmärsche sein. Sie sind aufzulösen, wenn sie die Grenzen zur Straftat überschreiten. Die demokratischen Landtagsfraktionen gehen davon aus, dass die Polizei in diesen Fällen das
Versammlungsrecht mit besonderem Augenmaß anwendet.“[1] Weder konnten wir an diesem Abend feststellen, dass die „Grenze zur Straftat“ überschritten wurde, noch, dass die Polizei mit einem „besonderen Augenmaß“ gehandelt hätte. Im Gegenteil, gerade im Umgang mit den Gegendemonstrant*Innen könnte mensch auf die Idee kommen, welches ideologische Feindbild den Beamt*Innen von Beginn der Ausbildung an eingeprügelt wird – der gewaltbereite linke Gegendemonstrierende.
Phillip Bock und Sophie Marschner für DIE LINKE.SDS Rostock
Dieser Text bezieht sich auf die persönlichen Erlebnisse am 19.01.2015 in Stralsund und erhebt keinen Anspruch auf eine vollständige Darstellung aller Geschehnisse an diesem Tag.
[1] Vgl. Antrag „Demonstrationskultur für Demokratie und Toleranz“ vom 03.07.2014. Landtag Mecklenburg-Vorpommern Drucksache 6/3130

