Am Samstag, den 8. November 2025, stellen wir in vier aufeinanderfolgenden Wahlkreisversammlungen unsere Direktkandidat*innen für die Landtagswahl 2026 auf.

 

Ort: Peter-Weiß-Haus, Doberaner Straße 21, 18057 Rostock (Möckelsaal)

 

Ablauf im Überblick:

Wahlkreis 4 (Hansestadt Rostock I) – 09:30 bis 10:30 Uhr

Wahlkreis 5 (Hansestadt Rostock II) – 11:00 bis 12:00 Uhr

Wahlkreis 6 (Hansestadt Rostock III) – 12:30 bis 13:30 Uhr

Wahlkreis 7 (Hansestadt Rostock IV) – 14:00 bis 15:00 Uhr

 

Stimmberechtigt sind jeweils die Mitglieder der Partei Die Linke mit Erstwohnsitz im entsprechenden Wahlkreis. Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen, an den Versammlungen teilzunehmen.

 

Materialien für die Wahlkreisversammlung

Unterlagen:

Hier sind alle Unterlagen, Materialien und Veröffentlichungen zur Tagung. Sie enthalten bisher:

  • Wahlordnung. Hier zum Download.
  • Einladung für den Wahlkreis 4 (Hansestadt Rostock I). Hier zum Download.
  • Einladung für den Wahlkreis 5 (Hansestadt Rostock II). Hier zum Download.
  • Einladung für den Wahlkreis 6 (Hansestadt Rostock III). Hier zum Download.
  • Einladung für den Wahlkreis 7 (Hansestadt Rostock IV). Hier zum Download.
  • Antragsheft. Hier zum Download.
  • Wahlempfehlung des Kreisvorstandes. Hier zum Download.

 

Macht mit bei der Wahlkreisversammlung:

Wenn Du mithelfen möchtest oder weitere Fragen hast, nutze bitte die Online-Abfrage

 

Fragen und Antworten:

  • Was ist eine Wahlkreisversammlung? Die Wahlkreisversammlung ist die Versammlung unserer Mitglieder in einem Wahlkreis, in der wir unsere Direktkandidatin oder unseren Direktkandidaten für die Landtagswahl bestimmen. In kreisfreien Städten und Kreisen mit mehreren Wahlkreisen – wie in Rostock – kann die Partei die Kandidaturen auch in einer gemeinsamen Wahlkreisversammlung für mehrere Wahlkreise aufstellen. Die rechtliche Grundlage ist § 56 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V). Dort ist festgelegt, dass Wahlkreisbewerber*innen in einer Wahlkreisversammlung gewählt werden; in Kreisen und kreisfreien Städten mit mehreren Wahlkreisen ist auch eine gemeinsame Wahlkreisversammlung zulässig.

     

  • Wer lädt dazu ein und wer kann teilnehmen? Zur Wahlkreisversammlung lädt der Kreisvorstand frist- und formgerecht ein. In der Einladung nennen wir Datum, Uhrzeit, Ort, zuständigen Wahlkreis, die vorgesehene Tagesordnung und praktische Hinweise zur Anmeldung vor Ort. Die Versammlung ist parteiöffentlich; stimmberechtigt sind unsere Mitglieder, die im jeweiligen Wahlkreis ihren Erstwohnsitz haben und die parteiinternen Voraussetzungen erfüllen (insbesondere Mitgliedschaftsdauer und Beitragsstand nach unserer Praxis). Gäste können teilnehmen, haben jedoch kein Stimmrecht. Für Rostock organisieren wir für jeden Landtagswahlkreis eine gemeinsame Wahlkreisversammlung mit getrennten Wahlgängen je Wahlkreis, wie es § 56 Abs. 1 Nr. 2 LKWG M-V ermöglicht.

    Stimmberechtigt ist, wer Mitglied unserer Partei ist, im betreffenden Wahlkreis wohnt und unsere parteiinternen Voraussetzungen (u. a. Mindest-Mitgliedsdauer und keine Beitragsrückstände) erfüllt. Vorschlagsberechtigt ist jede stimmberechtigte Person der Versammlung. Kandidieren dürfen alle wählbaren Personen, die die parteiinternen Kriterien erfüllen und der Benennung zustimmen. § 15 Abs. 4 LKWG M-V stellt klar, dass die Bewerber*innen „in geheimer schriftlicher Abstimmung“ gewählt werden und dass jeder und jede Teilnehmende vorschlagsberechtigt ist; außerdem ist den Vorgeschlagenen Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm in angemessener Zeit vorzustellen.

     

  • So läuft die Versammlung ab: Nach der Eröffnung durch die Versammlungsleitung beschließt die Versammlung die Tagesordnung, wählt die nötigen Funktionen und Kommissionen und lässt sich von der Mandatsprüfungskommission die Zahl der aktuell Stimmberechtigten berichten. Anschließend werden Kandidaturen für den jeweiligen Wahlkreis aufgerufen. Bewerbungen sind als Selbst- oder Fremdvorschlag möglich; in Abwesenheit ist eine schriftliche Kandidaturerklärung ausreichend. Alle Kandidierenden erhalten ausreichend Zeit für eine Vorstellungsrede und für Rückfragen aus der Versammlung, bevor die Wahlkommission den Wahlgang eröffnet. Jede stimmberechtigte Person erhält einen einheitlichen Stimmzettel; die Stimmabgabe erfolgt unbeobachtet und verdeckt. Nach Schließen des Wahlgangs zählt die Wahlkommission die Stimmen aus und verkündet das Ergebnis. Ggf. sind Stichwahlen oder erneute Wahlgänge erforderlich, soweit keine absolute Mehrheit erreicht wurde. Der gesamte Ablauf, inklusive Zahl der Stimmberechtigten, ausgegebener Stimmzettel, Wahlgänge, Ergebnisse und etwaiger Einwendungen, wird in der Niederschrift dokumentiert. Das LKWG M-V verlangt die geheime schriftliche Abstimmung, die Vordrucke des Landes sehen zudem ausdrücklich die Verwendung einheitlicher Stimmzettel sowie die verdeckte Kennzeichnung und Abgabe vor; beides dient der Nachvollziehbarkeit und der Wahrung des Wahlgeheimnisses.