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SPD und CDU wollen unter 18-Jährige vom Mindestlohn ausschließen.

Guter Lohn für junge Menschen! – Keine Ausnahmen vom flächendeckenden Mindestlohn!

SM

Unter 18-Jährige haben es schwer in diesem Land. Erst traut man ihnen kein Wahlrecht bei Landtagswahlen zu und jetzt sollen sie auch vom Mindestlohn ausgenommen werden. Hier unser Statement dazu.

Wie verschiedene Medien am vergangenen Wochenende vermeldeten, plant Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles Menschen bis zum 18. Lebensjahr von dem geplanten gesetzlichen Mindestlohn auszunehmen. Zur Begründung ließ sie verlautbaren: „Wir müssen verhindern, dass junge Menschen lieber einen besser bezahlten Aushilfsjob annehmen, statt eine Ausbildung anzufangen“. Doch anstatt es dabei zu belassen, gehen Unions-Politiker sowie Wirtschaftslobbyisten auf die Barrikaden und fordern zum Teil eine Ausnahme bis zum 25. Lebensjahr sowie die Ausweitung auf verschiedene andere Beschäftigungsverhältnisse.

Dazu erklärt Sandro Smolka, Mitglied des Landesvorstandes der Partei DIE LINKE Mecklenburg-Vorpommern: „Es kann nicht sein, dass die Große Koalition eine derartige Aufweichung des Koalitionsvertrages in Erwägung zieht. Dieses Vorhaben stellt eine Diskriminierung junger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dar. Ein Mindestlohn für Menschen unter 18 Jahren würde in keiner Weise von der Aufnahme einer Ausbildung abschrecken. Ganz im Gegenteil, denn sowohl Aufstiegschancen, als auch Verdienstmöglichkeiten sind in einem Job mit abgeschlossener Berufsausbildung wesentlich höher. Um das zu erreichen, müssen ausbildende Betriebe attraktiver für junge Menschen gemacht werden. Darüber hinaus sehe ich bei einem Mindestlohn ab dem 18. beziehungsweise 25. Lebensjahr die große Gefahr, dass für ungelernte Tätigkeiten in Zukunft hauptsächlich junge Leute eingestellt werden. Hier ist das Lohndumping und die Ungleichbehandlung vorprogrammiert, wie auch Beispiele aus anderen europäischen Ländern zeigen, die diese Praxis befolgen. Dieser geplante Mindestlohn geht auf Kosten der Millionen Beschäftigten im Niedriglohnsektor und ist, wenn an der geplanten Durchführung festgehalten wird, nichts anderes als Wahlbetrug.“ 

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