Skip to main content

Geplante Verwaltungsgebühren an der Universität Rostock verhindern

PM

Die Universität Rostock plant die Einführung einer Verwaltungsgebühr von 10 € und behält sich die Möglichkeit einer Erhöhung von 50 € vor. Wir haben etwas dagegen!

Wie in verschiedenen Gremiensitzungen in dieser Woche angesprochen wurde, plant die Universität Rostock eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10 Euro einzuführen. Die Ursache hierfür sollen gestiegene Verwaltungskosten sein, die nun, gedeckt durch das Landeshochschulgesetz, auf die Studierenden umgewälzt werden sollen.

Hierzu der Sprecher der Hochschulgruppe DIE LINKE.SDS Rostock Phillip Bock: „Was hier geplant ist, ist eine Frechheit sondergleichen. Die Hochschulverwaltung zeigte sich kurz nach der Freigabe der BAföG-Millionen sehr zufrieden mit dem Ergebnis. Wenige Monate später wird festgestellt, dass diese Mittel nicht ausreichen, um die bestehenden Löcher zu füllen. Diesem Problem mit einer Verwaltungsgebühr zu begegnen, die nichts anderes ist, als eine versteckte Studiengebühr, ist mehr als zynisch. Dies lehnen wir rigoros ab, da wir der Meinung sind, dass Bildung und deren Verwaltung, als eine der originären Aufgaben des Landes kostenlos sein müssen, damit sie auch jedem Menschen zugänglich sein können.“

Sophie Marschner – ebenfalls Sprecherin der Hochschulgruppe – ergänzt: „Problematisch ist auch, dass eine derartige Verwaltungsgebühr die Hochschule für potentielle StudienanfängerInnen einfach unattraktiv macht. Auch wenn die Gebühr erstmal nur in Höhe von 10 Euro ausfallen soll, so stellt dies, in Kombination mit den ebenfalls angehobenen Beiträgen für das Semesterticket, für eine große Anzahl von Studierenden eine extreme finanzielle Mehrbelastung dar.“

Beide sind sich einig, dass diese Tür, wenn sie erstmal offen ist, nicht wieder geschlossen werden kann. Weiterhin erscheint es mehr als fragwürdig, dass diese Gebühr bei 10 Euro verbleiben wird. Viel eher vermuten Bock und Marschner, dass der gesetzliche Rahmen – unter Heranziehung ähnlicher scheinheiliger Argumente – Stück für Stück ausgereizt und man in kurzer Zeit bei der Höchstgrenze von 50 Euro angelangt sein wird. Wir als Studierendenverband erhoffen uns von den demokratischen Landtagsfraktionen, gerade von den Koalitionspartnern der Landesregierung, dass sie ihr im Koalitionsvertrag gegebenes Versprechen halten und auch weiterhin ein gebührenfreies Studium sicherstellen. Dazu versprechen wir uns von der Novellierung des Landeshochschulgesetzes, dass der unsägliche Passus, der die unterfinanzierten Hochschulen die Möglichkeit eröffnet, diese Gebühr zu erheben, endlich aus dem Gesetz verschwindet. Bildung ist ein Menschenrecht, das nicht durch einen schmaleren Geldbeutel eingeschränkt werden darf!

Am Mittwoch, dem 6. Mai wird der Akademische Senat über das Thema abstimmen. Da der Senat hochschulöffentlich tagt, wäre ein zahlreiches Erscheinen von interessierten Rostocker Studierenden ein Zeichen, das gegenüber den Mitgliedern des Gremiums die Wichtigkeit der Sache verdeutlichen würde.

Zurück zum Kopf der Seite