Bockhahn: Urteil stärkt Rechte der Beschäftigten

Steffen BockhahnPressemeldungenMecklenburg-Vorpommern

Das Greifswalder Oberverwaltungsgericht hat erneut die Bäderregelung in Mecklenburg-Vorpommern für Unrecht erklärt. Eine Öffnung der Geschäfte an mehr als 45 Sonntagen im Jahr lasse sich nicht mit der Landesverfassung vereinbaren, so das Gericht. Dazu erklärt der Landesvorsitzende der LINKEN in Mecklenburg-Vorpommern, Steffen Bockhahn:

„Das Urteil stärkt die Rechte der Beschäftigten. Immer mehr verkommt der Sonntag zu einem gewöhnlichen Arbeitstag. Das schadet den Familien und damit der ganzen Gesellschaft. Der Umsatz ist durch die Sonntagsöffnungen nicht relevant gestiegen, neue existenzsichernde Arbeitsplätze kaum entstanden. Vielmehr öffnen die Geschäfte zu Lasten der Beschäftigten oder als Selbstausbeutung kleiner Gewerbetreibender. Ein angemessener Ausgleich für die Sonntagsarbeit ist eher die Ausnahme.

Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern macht auch Spaß, wenn man Sonntags nicht einkaufen kann.“