2012/AN/3771 Keine Erhöhung der Grundsteuer B

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Entwurf für den Haushalts­plan 2013 keine Erhöhung der Grundsteuer B vorzunehmen. Alternativ ist eine Erhöhung von Ertragssteuern zu prüfen.

Sachverhalt:

Sowohl Mieter als auch Eigenheimbesitzer werden fortlaufend mit Preiserhöhung in vielen Bereichen des täglichen Bedarfs konfrontiert. Zeitgleich sinken jedoch auch dadurch die Realeinkommen.

Auch wirtschaftliche Unternehmen mit großem Platzbedarf werden mit einer Grundsteuer B – Erhöhung im Gegensatz zu anderen Firmen mit wenig Platzbedarf und gleichem Ertrag unverhältnismäßig belastet.

 

2012/AN/3806 Volkstheater Rostock GmbH - Auszahlung der tariflich vereinbarten Lohn- und Gehaltserhöhungen für das Jahr 2012

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister, als Gesellschaftervertreter der Volkstheater Rostock GmbH wird beauftragt, Folgendes unverzüglich umzusetzen:

Die tariflich vereinbarten Lohn- und Gehaltssteigerungen für 2012, die auch über den Personalüberleitungsvertrag zugesichert sind, werden angewiesen und gezahlt.

Begründung:

Die Geschäftsführung der VTR GmbH wurde per Bürgerschaftsbeschluss beauftragt, einen Haustarifvertrag abzuschließen. Dieser ist finanziell lebensnotwendig für die VTR GmbH. Das Nichtauszahlen einer vereinbarten Tariferhöhung (3,5 Prozent) veranlasst aber die Verhandlungspartner auf Seite der Gewerkschaften zum Abbruch dieser Haustarifverhandlungen.

Zudem ist die Verweigerung einer vertraglich zugesicherten Tariferhöhung angesichts eines anstehenden Haustarifvertrages und überaus widriger Arbeitsbedingungen unmoralisch.

 

2012/AN/3815 Abwendung einer Insolvenz und Sicherung der Arbeitsplätze am Volkstheater Rostock

Beschlussvorschlag: 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur Abwendung einer drohenden Insolvenz, den Zuschuss an die Volkstheater Rostock GmbH für das Haushaltsjahr 2013 um 1.118.361 Euro zu erhöhen und in den Haushaltsplan 2013 einzustellen.

Sachverhalt:

Der Volkstheater Rostock GmbH droht im Jahr 2013 eine Insolvenz, wenn der Zuschuss nicht in o. g. Höhe aufgestockt wird. Ursachen für den Mehrbedarf sind die Absenkung der FAG-Mittel auf Grund der gesunkenen Besucherzahlen (Schließung Großes Haus) und ein außerordentlicher Mehrbedarf für Investitionen/ Reparaturen für Gebäude und technische Einrichtungen zum Erhalt des Spielbetriebes im Großen Haus.

 

 

2012/AN/3802 Pachtzinshöhe für Kleingärten in der Hansestadt Rostock

Beschlussvorschlag: 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Erhöhung des Pachtzinses für Kleingärten in der Hansestadt Rostock für das Jahr 2013 nicht den vierfachen Betrag des vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt festlegten Pachtzinses für gewerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau zu erheben. Der Pachtzins ist stufenweise über einen Zeitraum von drei Jahren zu erhöhen.

Sachverhalt:

Der Pachtzins für den gewerblichen Obst- und Gemüseanbau ist vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V für die Hansestadt Rostock von 0,016 €/m² auf 0,036 €/m² für das Jahr 2013 erhöht worden. Das ist eine unverhältnismäßige Erhöhung um mehr als 200 Prozent. Da die Hansestadt Rostock nach Bundeskleingartengesetz höchstens den vierfachen Betrag dieses Pachtzinses erheben darf, aber nicht erheben muss, sollte bei einer so unverhältnismäßigen, nicht beeinflussbaren, Erhöhung des Bezugsmaßstabes (Pachtzins für gewerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau) auf eine sofortige Anwendung des möglichen Höchstbetrages verzichtet werden.