Vergütung für Mehrarbeit und damit Wertschätzung u. a. für Lehrkräfte steigen

Zur geplanten Erhöhung der Mehrarbeitsvergütung u. a. für Lehrkräfte erklärt die Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jeannine Rösler:       

„Die Linksfraktion begrüßt nachdrücklich den Entwurf einer Landesverordnung zur Erhöhung der Mehrarbeitsvergütung für Lehrkräfte und andere Beamtinnen und Beamten im öffentlichen Dienst. Dieser Schritt ist ein wichtiges Signal der Anerkennung für die oft über das übliche Maß hinausgehende Arbeit, die in den Schulen und anderen öffentlichen Bereichen des Landes geleistet wird. Die geplante Erhöhung ist nicht nur ein Zeichen der Wertschätzung, sondern auch ein notwendiger Schritt, um die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst nachhaltig zu verbessern und den Schuldienst insgesamt attraktiver zu gestalten.

Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Möglichkeit für Lehrkräfte, geleistete Mehrarbeit auf ein langfristiges Unterrichtsstundenkonto einzuzahlen. Dieses Modell ermöglicht es den Lehrkräften, die Mehrarbeit heute zu leisten und diese später durch Freizeit auszugleichen, ohne auf die Vergütung verzichten zu müssen. Damit werden die Mehrbelastungen, die etwa durch Vertretungsunterricht entstehen, auch langfristig ausgeglichen.“ 

Hintergrund. Der Entwurf sieht eine stufenweise Anhebung der Mehrarbeitsvergütung vor. Diese werden ab dem 1. November 2024 um 4,76 Prozent und zum 1. Februar 2025 um weitere 5,5 Prozent erhöht. Konkret wird die Vergütung für Mehrarbeit im Schuldienst für Lehrkräfte in den Besoldungsgruppen A9 bis A12 auf 36,08 Euro pro Unterrichtsstunde angehoben, während Lehrkräfte in der Besoldungsgruppe A13 eine Vergütung von 44,77 Euro pro Unterrichtsstunde erhalten. Diese Vergütungssätze werden am 1. Februar 2025 nochmals erhöht, und zwar auf 38,05 Euro beziehungsweise 47,23 Euro pro Unterrichtsstunde.

Neben den Lehrkräften profitieren auch Beamtinnen und Beamte in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes von dieser Erhöhung. Für Beamtinnen und Beamte in den Besoldungsgruppen A4 bis A16 wird die Mehrarbeitsvergütung je nach Gruppe auf Beträge zwischen 14,37 Euro und 32,11 Euro pro Stunde ab dem 1. September 2024 angehoben. Auch diese Sätze werden ab dem 1. Februar 2025 weiter erhöht und liegen dann zwischen 15,16 Euro und 33,38 Euro pro Stunde. Diese Anpassungen zielen darauf ab, eine gerechtere und angemessenere Vergütung für die geleistete Mehrarbeit in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Dienstes sicherzustellen.

Für die Umsetzung dieser Erhöhungen stellt das Land Mecklenburg-Vorpommern erhebliche finanzielle Mittel bereit. Insgesamt werden jährlich ca. 7,5 Millionen Euro benötigt, um die zusätzlichen Kosten zu decken.