Zugang zu Pflegebonus erleichtern und ausweiten

Torsten KoplinPressemeldungen

Zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Pflegebonus für Beschäftigte in der Altenpflege“ (Drs. 7/5294) erklärt der sozialpolitische Sprecher der Linksfraktion, Torsten Koplin:

„Aus der Antwort geht hervor, dass ein erheblicher Teil der Pflegekräfte keinen vollen Bonus als Anerkennung für den aufopferungsvollen Kampf in Zeiten von Covid-19 erhält. Vor der Auszahlung des Bonus wurden etliche Hürden errichtet. So müssen die Beschäftigten von März bis Oktober mindestens drei Monate in einer Pflegeeinrichtung tätig gewesen sein. Wer also nur 2,5 Monate, etwa von Mitte März bis Ende Mai tätig war, geht leer aus. Auch Menschen, die vor dem Monatsende Mai in Rente gingen oder länger als 2 Wochen im Bemessungszeitraum wegen Krankheit ausfielen, haben nichts von dem Bonus. Sie gucken in die Röhre, obwohl auch sie in der sehr kritischen Phase maßgeblich dazu beigetragen haben, die Pflege aufrechtzuerhalten. Damit wird das Ziel des Danks und der Wertschätzung deutlich verfehlt.

Eine weitere Hürde ist die Art der Beschäftigung. So haben lediglich Pflegekräfte, die mehr als 35 Stunden pro Woche direkte Pflege und Betreuung leisten, Anspruch auf die volle Prämie. Alle anderen erhalten sie nur abgestuft, so auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende und weitere Beschäftigte.

Corona-bedingte Anerkennungsboni dürfen nicht nach Gutdünken und punktuell verteilt werden. Alle systemrelevanten Berufe sollten davon profitieren können.   Neben den Beschäftigten in allen Bereichen der Altenpflege müssen auch die Männer und Frauen berücksichtigt werden, die im Gesundheitswesen, mit Menschen mit Behinderung arbeiten oder im Bereich der Sozialarbeit beschäftigt sind. Sie haben genauso Dank und Anerkennung verdient.“

Hintergrund: Um die Arbeit der Beschäftigten in der Altenpflege in Zeiten der Corona-Pandemie zu würdigen, hat der Deutsche Bundestag im Mai 2020 einen Pflegebonus in Höhe von bis zu 1500 Euro beschlossen. Davon werden 1000 Euro über die Pflegeversicherung bundesseitig finanziert, weitere 500 Euro erfolgen über Zuschüsse der Länder.