Wer beauftragt, muss auch zahlen

Seit Jahren entwickeln sich die Mietpreise in einigen Gegenden Mecklenburg-Vorpommerns mit kaleidoskopischer Geschwindigkeit. Dass gilt unteranderem für Städte wie Greifswald und Stralsund, hauptsächlich jedoch für die Innenstadt und die angrenzenden Stadtteile in Rostock. Inzwischen ist der Wohnungsmarkt in der Kröpeliner-Tor-Vorstadt, Stadtmitte, dem Komponistenviertel, der Steintorvorstadt, Reutershagen und dem Bahnhofsviertel komplett leergefegt. Mieten jenseits der zehn Euro pro Quadratmeter warm sind inzwischen die Regel und nicht die Ausnahme...

Seit Jahren entwickeln sich die Mietpreise in einigen Gegenden Mecklenburg-Vorpommerns mit kaleidoskopischer Geschwindigkeit. Dass gilt unteranderem für Städte wie Greifswald und Stralsund, hauptsächlich jedoch für die Innenstadt und die angrenzenden Stadtteile in Rostock. Inzwischen ist der Wohnungsmarkt in der Kröpeliner-Tor-Vorstadt, Stadtmitte, dem Komponistenviertel, der Steintorvorstadt, Reutershagen und dem Bahnhofsviertel komplett leergefegt. Mieten jenseits der zehn Euro pro Quadratmeter warm sind inzwischen die Regel und nicht die Ausnahme. Eine neue Wohnung ist in den genannten Stadtteilen fast nur noch im Tausch zu bekommen – oder über eine MaklerIn.

Wohnungsbesichtigungen wachsen sich zu Menschenaufläufen aus, in die nicht selten 40 oder 50 Interessierte verwickelt sind. Wozu dann die Glücklichen, die letzten Endes einziehen dürfen, noch Maklercourtage bezahlen, ist schwer nachzuvollziehen. Eigentlich handelt es sich hier um eine Provision, die die MaklerIn für ihren Arbeits- und Vermittlungsaufwand bekommt. Von Vermittlungsaufwand jedoch keine Spur, das Prozedere mutet eher wie ein Bewerbungsmarathon von Seiten der potentiellen Mieter an.

Genau dass ist jedoch das Problem: Die potentiellen NeumieterInnen haben die MaklerIn gar nicht beauftragt, sondern der Vermieter. Sie bezahlen also eine Dienstleistung, die sie nie in Auftrag gegeben haben.

Dem wollen die Länder Baden-Württemberg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen jetzt mit einer Bundesratsinitiative begegnen. In Zukunft soll nach dem Willen der drei Bundesländer, die von SPD und den Grünen geführt werden, prinzipiell der Auftraggeber die Maklercourtage zahlen. Das wäre in den meisten Fällen der Vermieter. Da Schwarz-Gelb seine Mehrheit im Bundesrat durch die letzten Landtagswahlen verloren hat, wäre ein Erfolg dieser Initiative also durchaus denkbar. Interessant wäre außerdem, ob SPD und Grüne auch bereit wären, den nächsten wichtigen Schritt zu gehen und linke Reformvorschläge zum Mietrecht zu unterstützen. Dazu gehört, dass die Nettokaltmiete in bestehenden Mietverhältnissen ohne maßgebliche Wohnwertverbesserung nur im Rahmen des Inflationsausgleiches erhöht werden darf, Mieterhöhungen allein wegen Neuvermietung unzulässig sind und Modernisierungsumlagen sich am Nutzen für die Mieterinnen und Mieter (z. B. bei Nebenkostenersparnis durch energetische Sanierung) orientieren müssen.

Ohne diese wichtigen Reformen würde zwar ein Symptom gelindert, aber die Krankheit nicht kuriert werden.