Unterhaltsvorschuss muss bei Familien ankommen – sie brauchen ihn

Jacqueline BernhardtPressemeldungen

Zur Antwort auf die Kleine Anfrage „Umsetzung des Unterhaltsvorschussgesetzes“ (Drs. 7/5692) erklärt die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt:

„Die Entwicklung bei den Bewilligungen zum Unterhaltsvorschuss in M-V ist nach der Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes des Bundes weiterhin alarmierend. Anspruch auf diese Leistung haben Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und von dem anderen Elternteil keinen oder lediglich unregelmäßig Unterhalt erhalten. Der nach dem Gesetz gewährte Vorschuss soll die ohnehin erschwerte Lage der Alleinerziehenden zumindest etwas erleichtern.

Gab es landesweit im zweiten Halbjahr 2017 noch über 13 750 Bewilligungen, waren es im Jahre 2018 nur noch gut 11 740 und 2019 gar lediglich noch knapp 7 340. Dieser Rückgang ist umso mehr unfassbar und nicht erklärlich, da sich die Zahl der leistungsberechtigten Kinder hier im Land mit der Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes von rund 14 500 im Jahr 2017 auf etwa 30 500 im Jahr 2019 mehr als verdoppelt hat.

Bund, Länder und Kommunen müssen gemeinsam untersuchen, wie es zu diesem offensichtlichen Missstand kommen kann. Es liegt die Vermutung nahe, dass mit der vorhandenen Stellenausstattung der Jugendämter eine zügige Bearbeitung aller Anträge nicht mehr möglich ist. Obwohl das Problem bereits 2018 klar auf dem Tisch lag, ist bis heute kaum nachgesteuert worden. Die Landkreise und kreisfreien Städte müssen in die Lage versetzt werden, den durch den Bund veränderten Rahmenbedingungen gerecht zu werden. Die personelle Ausstattung der Jugendämter muss endlich angepasst werden.“