Unruhe in Kleingärten – Unstimmigkeiten müssen ausgeräumt werden

PressemeldungenHelmut Holter

Der Vorsitzende der Linksfraktion, Helmut Holter, wird am Sonnabend, den 18. Juni 2011 an der Mitgliederversammlung der Gartenfreunde in Schwerin teilnehmen. „Für meine Fraktion hat das Kleingartenwesen eine ganz besondere Bedeutung. Neben dem Erhalt und der Pflege der grünen Lungen erfüllen die Kleingärten als Begegnungsstätten eine wichtige soziale Funktion“, erklärte Holter. Deshalb sei seine Fraktion besonders motiviert, das Kleingartenwesen zu fördern und bestehende Probleme zu lösen.

„Insbesondere drei Probleme tragen derzeit erhebliche Unruhe in die Gärten“, so Holter. Das seien die ordnungsgemäße Abwasserentsorgung in Kleingärten, drohende Rundfunkgebühren und die Zweitwohnungssteuer für Gartenlauben. „Wo Abwasser anfällt, muss es auch ordnungsgemäß entsorgt werden“, stellte Holter klar. Allerdings müsse dies sozial verträglich erfolgen. „Meine Fraktion hat deshalb im Landtag einen entsprechenden Antrag gestellt.“ Nach einem Änderungsantrag durch SPD und CDU ist die Landesregierung nun aufgefordert, sich für eine ordnungsgemäße und sozialverträgliche Abwasserentsorgung in Kleingartenanlagen einzusetzen, die auch Übergangsfristen über das Jahr 2013 zulässt.

Nach Ansicht von Holter ist es schlichtweg ungerecht, wenn nur Gartenlauben bis höchstens 24 Quadratmeter ab 2013 von den Rundfunkgebühren ausgenommen sein sollen. „Wenn Gartenlauben von der Beitragspflicht ausgenommen sind, dann muss das für alle Bauten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes gelten“, betonte er. Er erwarte dazu eine Stellungnahme des Ministerpräsidenten, seine Fraktion werde u.a. deshalb dem neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag jedenfalls nicht zustimmen.

Auch die Ungleichbehandlung bei der Zweitwohnungssteuer für Gartenlauben führe zu großer Rechtsunsicherheit. „Nach dem Kommunalabgabengesetz unterliegen Gartenlauben nicht der Zweitsteuer, dennoch erheben einzelne Kommunen für ausgesuchte Lauben eine solche“, so Holter. „Das ist inakzeptabel, hier muss konsequent der einstimmige Beschluss des Landtages umgesetzt werden, wonach sichergestellt werden muss, dass Kommunen keine Zweitwohnungssteuer für Gartenlauben erheben.“