Unabhängigkeit des Landesdatenschützers zügig herstellen

PressemeldungenBarbara Borchardt

Die europa- und rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Barbara Borchardt, begrüßt das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), in dessen Ergebnis die Datenschutzgesetze der Länder geändert werden müssen.

„Nach der Rüge des Bundesverfassungsgerichts in der letzten Woche hinsichtlich der Vorratsdatenspeicherung, beanstandet nun auch der Europäische Gerichtshof die Umsetzung der Richtlinie zum Datenschutz und -verkehr“, erklärte Frau Borchardt am Dienstag. Danach ist sicherzustellen, dass die verantwortlichen Kontrollstellen in den Bundesländern ihre Aufgaben „in völliger Unabhängigkeit“ wahrnehmen können.

„Das ist bei uns der Datenschutzbeauftragte, der der Rechtsaufsicht der Landesregierung und der Dienstaufsicht der Landtagspräsidentin unterstellt ist“, so Frau Borchardt. Eine Aufgabenwahrnehmung in völliger Unabhängigkeit sei so nicht gegeben, denn es bestehe die Gefahr der politischen Einflussnahme. „Um jeglichen Verdacht der Parteilichkeit auszuräumen, muss das Landesdatenschutzgesetz zügig geändert werden“, so Frau Borchardt.