Tarifbindung in Mecklenburg-Vorpommern weiter auf niedrigem Niveau

LandtagsabgeordneteHenning FoersterTyp/RubrikPressemeldungen

Zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Entwicklung der Tarifbindung in Mecklenburg-Vorpommern“ (Drs. 7/3309) erklärt Henning Foerster, wirtschafts- und gewerkschaftspolitischer Sprecher der Linksfraktion:

"Für die von der Landesregierung an den Tag gelegte Selbstzufriedenheit beim Blick auf die Entwicklung der Tarifbindung im Land gibt es keinen Grund. Im Vergleich der Jahre 2010 zu 2017, also innerhalb von acht Jahren, ist die Tarifbindung in M-V nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) lediglich um 3 Prozent auf 24 gestiegen. Die Anzahl der Beschäftigten, die von tariflichen Vereinbarungen profitieren, hat sich nicht verändert und liegt demnach bei 46 Prozent. Bedenkt man, dass SPD und CDU die Steigerung der Tarifbindung seit 2011 zu einem Schwerpunkt ihrer Arbeit erklärt haben, fallen die bislang erzielten Ergebnisse eher bescheiden aus.

Dies gilt auch, wenn man die Betriebe einbezieht, die sich am Tarif orientieren. Darunter versteht man solche, die nicht in Arbeitgeberverbänden organisiert und deshalb formal auch nicht an Tarifverträge gebunden sind. Sie können frei entscheiden, welche Regelungen sie für ihre Beschäftigten anwenden und welche nicht. Häufig bezieht sich die Orientierung an einem Tarifvertrag auch ausschließlich auf die Entlohnung. Weitere, für die Beschäftigten wichtige Dinge, wie Regelungen zur Arbeitszeit, zum Urlaub oder zu Sonderzahlungen, wie dem Weihnachtsgeld, finden keine Anwendung. Bei der Tariforientierung ist zwischen 2010 und 2017 ein Rückgang um 5 Prozent zu verzeichnen, sodass die Anzahl der Betriebe ohne Tarifbindung und ohne Tariforientierung wieder um 2 Prozent zugenommen hat.

Insgesamt offenbart die Antwort, dass die Landesregierung wenig Lust verspürt, über weitergehende Maßnahmen nachzudenken, mit denen die Tarifbindung im Land erhöht und die Beschäftigten durch Tarifverträge besser geschützt werden können. Sämtlichen, derzeit in der Diskussion befindlichen Vorschlägen erteilt sie eine Absage, ob zur Vereinfachung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen oder zur steuerlichen Privilegierung von tarifgebundenen Unternehmen und Gewerkschaftsmitgliedern. Im neuen Zukunftsbündnis wurde das Streitthema zwischen Gewerkschaften und Unternehmerverbänden vorsorglich gleich aussortiert. Wie man bei diesem so wichtigen Thema in Zukunft praktisch vorankommen will, diese Antwort bleibt die Landesregierung wenige Tage vor dem 1. Mai, dem Tag der Arbeit, leider schuldig.“