Studierenden helfen – BAföG öffnen

Karsten KolbePressemeldungen

Zur sozialen Lage der Studierenden in M-V erklärt der hochschulpolitische Sprecher der Linksfraktion, Karsten Kolbe:

„Die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage ‚Unterstützung von Corona betroffenen Studierenden in Mecklenburg-Vorpommern‘ (Drs. 7/5225) und die Erhebung der Universität Rostock zum Verlauf des digitalen Sommersemesters 2020 offenbaren, dass die Studierenden wenig Vertrauen in die Nothilfe des Bundesbildungsministeriums (BMBF) für Studierende hatten.

Gerade mal 1302 Anträge wurden im Juni und Juli gestellt – bei etwa 38 000 Studierenden im Land. Bewilligt wurden 663 Anträge, die Hälfte wurde abgelehnt, weil eine akute Notlage nach Definition des Nothilfeprogrammes nicht vorlag. Hilfe suchten sich die Studierenden eher bei der Familie, Verwandten oder der Partnerin bzw. Partner. Auch der Wechsel des Nebenjobs sowie der Rückgriff auf eigene Ersparnisse wurde von den Studierenden als erfolgversprechender angesehen, als beim BMBF einen Antrag auf Unterstützung zu stellen.

Die soziale Lage der Studierenden dürfte unterdessen nicht besser geworden sein, da mit dem regulären Beginn des Wintersemesters an den Universitäten 2020 der ‚Lockdown light‘ die Hinzuverdienstmöglichkeiten erneut erheblich reduziert hat. Eine Verlängerung des Nothilfeprogramms für November wurde zwar angekündigt, nach den Erfahrungen des Sommers ist allerdings zu bezweifeln, dass die Nothilfe diesmal wirksamer ist. 429 Euro haben antragstellende Studierende bei Positivbescheid für die Monate Juni und Juli zusammen im Durchschnitt bekommen, also knapp 215 Euro pro Monat. Das ersetzt wohl kaum den 450-Euro-Nebenjob und trägt auch wenig dazu bei, den durchschnittlichen Finanzbedarf Studierender von 920 Euro pro Kopf zu decken.

Die Landes- und die Bundesregierung muss sich endlich um die Studierenden kümmern. Das am schnellsten umsetzbare Instrument um die soziale Lage vieler Studierender zu verbessern ist die temporäre Öffnung des BAföG auch für Studierende, die bisher nicht anspruchsberechtigt waren. Meine Fraktion schließt sich den diesbezüglichen Forderungen der Studierendenvertretungen Rostock und Greifswald ausdrücklich an.“

Hintergrund: Es konnten bis zu 500 Euro pro Monat beantragt werden. Gezahlt wurde die Hilfe für maximal drei Monate (Juni, Juli, August). Der Antrag musste jeden Monat neu gestellt werden. Die Gelder müssen nicht zurückgezahlt werden. Die Höhe bemaß sich nach dem aktuellen Kontostand. Wer zum Zeitpunkt der Antragstellung weniger als 100 Euro auf dem Konto hatte, bekam die vollen 500 Euro. Der Betrag verringerte sich dann schrittweise. Ab einem Kontostand von 500 Euro gab es keine Finanzhilfe mehr.