Stopp für Stallplanungen muss Moratorium für Stallbauten einschließen

Jeannine RöslerPressemeldungen

Zur Antwort der Landesregierung auf ihre Kleine Anfrage „Bauaufsichtliche Prüfung des Bauvorhabens Schweinezuchtanlage Alt Tellin“ (Drs. 7/6206, Anlage) sowie zur Information des Agrar- und Umweltministers Till Backhaus, wonach er einen Stopp für neue Stallplanungen verhängt hat, bis die Brandursache für den Großbrand in Alt Tellin feststeht, erklärt die regional zuständige Abgeordnete der Linksfraktion, Jeannine Rösler:

„Bei der Genehmigung der Anlage Alt Tellin wurden seinerzeit Abweichungen und Erleichterungen zu Vorschriften der Landesbauordnung zugelassen. Es ist zu früh zu beurteilen, ob diese Abweichungen etwa für Brandwände in größerem Abstand als 40 Meter beim Kopfbau oder der Zulassung von lediglich zwei Brandabschnitten pro Halle mit ursächlich für die Katastrophe gewesen sind. Zugelassene Brandabschnitte von annähernd 22 000 Quadratmetern gegenüber der Vorschrift, innere Brandwände zur Unterteilung landwirtschaftlich genutzter Gebäude in Brandabschnitte von nicht mehr als 10 000 Kubikmetern Brutto-Rauminhalt, vorzusehen, werfen allerdings viele Fragen auf.

Allein dies macht deutlich, dass es unerlässlich ist, die genauen Brandursachen akribisch zu untersuchen und wirksame Brandschutzregeln für Stallbauten zu entwickeln. Dann kommt es vor allem darauf an, diese auch einzuhalten und durchzusetzen.

Es ist deshalb nur folgerichtig, dass keine neuen Ställe geplant werden können, bevor feststeht, was die Ursache für die verheerende Brandkatastrophe war, bei der 50 000 Tiere jämmerlich verendeten. Ich erwarte und gehe davon aus, dass der Planungsstopp auch das von meiner Fraktion geforderte Moratorium für den Bau von Stallbauten einschließt. Alle laufenden Genehmigungsverfahren für Stallbauvorhaben, die einer Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegen, sind auf Eis zu legen sowie genehmigte, aber noch nicht begonnene gewerbliche Stallbauten zurückzustellen.“