Seltsames Verständnis für Hygienekontrollen bei der Landesregierung

Zur Antwort der Landesregierung zur Anwendung des „Kaizen-Prinzips“ bei der Bäckerkette „Lila Bäcker“ sowie zu einer dadurch möglichen  Gesundheitsgefährdung von Kunden und Personal (Drs. 7/2631) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:

„Es ist verantwortungslos, wie unwissend und lax die Landesregierung mit der Anwendung gesundheitsgefährdender Prämiensysteme umgeht. Mit dem Verweis darauf, dass man die Gesundheitsgefährdung nicht pauschal bewerten könne und der Arbeitgeber schließlich die Pflicht ‚zur Gesundheitsvorsorge und -erhaltung gegenüber den Beschäftigten‘ habe, wird auch die Aufnahme in die Abfrage bei künftigen Kontrollen abgelehnt.

Noch abenteuerlicher sind die Antworten zu Hygienekontrollen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und bei der Lebensmittelproduktion bzw. dem Handel mit Lebensmitteln. Hier weiß die Landesregierung zwar, wie viele Kontrollen im Jahr 2017 durchgeführt wurden, aber wie viele Verstöße und mit welcher Häufigkeit in dem sensiblen Bereich der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen festgestellt wurden, davon hat die Landesregierung wiederum keinen blassen Schimmer. Sie wertet es offenbar bereits als Erfolg, wenn insbesondere in den Pflegeeinrichtungen nach  Kontrollen durch das Gesundheitsamt die Mängel ‚meist weitestgehend abgestellt werden‘.

Bei der Kontrolle der Lebensmittelproduktion und dem Handel mit Lebensmitteln kann die Landesregierung dagegen nicht nur die Anzahl der Kontrollen, sondern auch die Schwere der Verstöße und die eingeleiteten amtlichen Maßnahmen genau benennen. Erschreckend ist dabei, dass bei mehr als 53 Prozent der kontrollierten Betriebe Mängel festgestellt wurden.

Meine Fraktion fordert von der Landesregierung die Aufnahme der Abfrage von Kaizen-Prämienmodellen und die Nachbesserung der Hygienekontrollen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen im Land. Auch die Landesregierung hat die Pflicht zur Abwendung von Gefahren und zur Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Bevölkerung.“