Richtlinienänderungen lösen keines der Probleme, sondern schaffen neue

Torsten KoplinPressemeldungen

Nach der gestrigen Sondersitzung des Sozialausschusses zur geplanten Änderung von zehn Förderrichtlinien in der Wohlfahrt zum 1. Januar 2019 erklärt der sozialpolitische Sprecher der Linksfraktion, Torsten Koplin:

„Mit Aktionismus werden selten Probleme gelöst, wofür das Sozialministerium ein aktuelles Beispiel liefert. Die Änderungen an den Richtlinien zur Förderung von Beratungsstellen und anderen Projekten der Wohlfahrt zum 1. Januar 2019 stellen die Träger, insbesondere kleine Vereine, vor große Probleme. Die Träger werden mit den kurzfristigen Änderungen an den Förderbestimmungen in unzumutbarer Weise in Bedrängnis gebracht.

Die tatsächlichen Probleme, die Unterfinanzierung der Projekte,  verspätete Bewilligungsbescheide und die verzögerten Abrechnungen, werden mit den geplanten Änderungen nicht gelöst. Nicht nachvollziehbar ist auch, warum nur diese zehn Richtlinien geändert werden, andere nicht. Die jahrelangen Versäumnisse des Ministeriums werden so erneut auf dem Rücken der Träger, der Beschäftigten und vielen zehntausend Hilfesuchenden abgeladen.

Meine Fraktion fordert die Landesregierung auf, die Probleme mit der Schaffung des angekündigten Wohlfahrtsgesetzes endlich zu lösen. Deshalb wäre es auch sinnvoll, die jetzige Änderung der Richtlinien zu stoppen. Alles andere ist reiner Aktionismus.“

Hintergrund. Die Landesregierung plant zum 1.1.2019 im Zuständigkeitsbereich des Sozialministeriums die Inkraftsetzung von zehn geänderten Förderrichtlinien. Diese sind bis heute nicht bekannt und veröffentlicht.  Die RL werden von einer Soll- in einen Kann-Vorschrift geändert. Der Beitritt zur Initiative transparente Zivilgesellschaft wird zur Fördervoraussetzung gemacht, was mit organisatorischem und zeitlichem Aufwand verbunden ist, da die Anerkennung vielfach erst erarbeitet werden muss.

Die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen müssen ab sofort barrierefrei sein. Die Probleme der nichtauskömmlichen Finanzierung (u.a. keine Anerkennung von Verwaltungsgemeinkosten und Abschreibungen, tlw. hohe Eigenanteile), der verspäteten Bewilligungsbescheide (tlw. erst im April/Mai oder gar September des lfd. Jahres) und der verzögerten Abschlussrechnung (5% der Mittel werden solange einbehalten) bleiben bestehen. Eine Kleine Anfrage meiner Fraktion vom 5.11.2018, die bis 19.11.2018 hätte beantwortet werden sollen, ist bis heute nicht beantwortet.