Progressionsvorbehalt: Kurzarbeitenden drohen saftige Steuernachzahlungen

Rostock

Kurzarbeitergeld ist steuerfrei. Jedoch wird es bei der Berechnung des individuellen Steuersatzes berücksichtigt und erhöht dadurch die Besteuerung des übrigen Einkommens. Durch diesen sogenannten Progressionsvorbehalt beim Kurzarbeitergeld werden Bund, Länder und Kommunen für das Steuerjahr 2020 1,6 Milliarden Euro zusätzlich einnehmen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag, hervor.

Kurzarbeitenden drohen rechnerisch somit – vorbehaltlich der Auswirkungen anderer steuerrechtlicher Regelungen, die die individuelle Steuerlast erhöhen oder mindern – Steuernachforderungen in Höhe von mehreren hundert Euro, teils sogar über 1.000 Euro pro Person. Der Progressionsvorbehalt gilt auch für das Arbeitslosengeld. Zu den damit verbundenen Steuermehreinnahmen konnte die Bundesregierung jedoch keine Auskunft geben.

Progressionsvorbehalt abschaffen

"Wer Kurzarbeitergeld bezieht, hat schon dadurch erhebliche Einkommenseinbußen erlitten", erklärt Sabine Zimmermann dazu. "Geringverdienende sind doppelt stärker betroffen: Sie sind häufiger in Kurzarbeit und haben durch die Kurzarbeit prozentual die stärksten Einkommenseinbußen. Dass nun auch noch Steuernachforderungen drohen, ist niemandem zu erklären. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tragen doppelt die Last beim Kurzarbeitergeld, denn sie finanzieren sogar noch den Steuerzuschuss in den Haushalt der Bundesagentur für Arbeit mit. DIE LINKE fordert schon seit Jahren, den Progressionsvorbehalt beim Kurzarbeitergeld abzuschaffen.“

Zimmermann weiter: "Außerdem setzen wir uns für ein höheres Kurzarbeitergeld ein: 90 Prozent vom letzten Netto und ein Mindestkurzarbeitergeld von 1.200 Euro, und zwar jeweils vom ersten Tag an. Auch das Arbeitslosengeld muss höher ausfallen, und es muss im Anschluss eine weitere beitragsfinanzierte Leistung geben, das Arbeitslosengeld Plus. Das A und O sind aber bei allen Lohnersatzleistungen natürlich die Löhne selbst. Wer ein gutes Einkommen hat, bekommt im Bedarfsfall auch ein höheres Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld. Geringverdienende, die oft in systemrelevanten Berufen arbeiten, haben auch und gerade in der Krise deutliche Lohnerhöhungen verdient. Dazu braucht es eine Stärkung der Tarifbindung und einen deutlich höheren gesetzlichen Mindestlohn. Natürlich sind auch ambitionierte Tarifabschlüsse vonnöten – dabei müssen gerade Bund, Länder und Kommunen als Arbeitgeber mit gutem Beispiel vorangehen."