Prinzipienreiterei der Koalition statt Sacharbeit beim Wohlfahrtsgesetz

Zur Ablehnung des Antrags der Linksfraktion, die Umsetzung des zweiten Teils des Wohlfahrtsgesetzes um ein Jahr zu verschieben, erklärt der sozialpolitische Sprecher der Linksfraktion, Torsten Koplin:

„Wieder einmal geht SPD und CDU Prinzipienreiterei vor Sacharbeit. Heute trifft es die Umsetzung des zweiten Teils des Wohlfahrtsgesetzes. Dabei geht es um die Umstellung von einer Projektförderung auf eine dauerhafte Förderung und Neuausrichtung mehrerer sozialer und Gesundheitsberatungen, kreisübergreifender Beratungsangebote sowie der Telefonseelsorge durch die Kommunen. Die kommunalen Landes- und die Wohlfahrtsverbände sowie meine Fraktion hatten den Zeitplan der Landesregierung von Anfang an als zu eng kritisiert.

Die Verhandlungen der Landesregierung mit den Landkreisen und kreisfreien Städten über die abzuschließenden Zuwendungsvereinbarungen hatten jedoch bis zum 6. Mai noch nicht einmal begonnen. Auch ist völlig offen, welche landesweit einheitlichen Kriterien für die Förderung und Umsetzung der Beratungsleistungen gelten sollen. Bis heute gibt es mehr Fragen als Antworten.

Im Wissen um diesen Zustand hatte meine Fraktion am 27. Mai beantragt, die Umsetzung des Wohlfahrtsgesetzes um ein Jahr zu verschieben. Am 8. Juni konnten wir aus den Medien erfahren, dass die Landesregierung dasselbe Ziel verfolgt. Die Ablehnung unseres Gesetzentwurfes ist deshalb lediglich das Ergebnis einer unsäglichen Prinzipienreiterei. Statt in dieser Woche Klarheit für alle Beteiligten zu schaffen, bestehen die Koalitionäre auf einen eigenen Gesetzentwurf, der den Landtag erst im August erreichen und frühestens Ende Oktober den Landtag passieren wird.“