Prekär, Prekärer, Wissenschaftler?

Karsten KolbePressemeldungen

Zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Prekäre Beschäftigung an den Hochschulen des Landes in M-V“(Drs. 7/2022) erklärt der hochschulpolitische Sprecher, Karsten Kolbe:

„Das Bildungsministerium weist in seiner Antwort darauf hin, dass die besondere Beschäftigungslage an Hochschulen eine Unterscheidung zwischen prekärer Beschäftigung und befristeter Beschäftigung erfordert und begründet dies mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz.

Das dürften die betroffenen Beschäftigten deutlich unbürokratischer und damit lebensnäher sehen: Für sie steht am Ende ein nicht verlängerter Arbeitsvertrag und damit Existenzangst. Letzten Endes gilt das für fast zwei Drittel der hauptberuflich Beschäftigten im wissenschaftlichen und künstlerischen Bereich an den Hochschulen und Universitätskliniken des Landes, 3067 von 4684 Personen. Fast jede und jeder Zehnte hauptberuflich Beschäftigte hat dabei einen Vertrag mit einer Laufzeit von unter sechs Monaten. Auch beim Verwaltungspersonal und z.B. den technischen Berufen, die an den Hochschulen als nichtwissenschaftliches Personal geführt werden, liegt die Befristungsquote bei rund 23 Prozent. Knapp jede und jeder Fünfte ist hier also in einem unsicheren Arbeitsverhältnis. Dabei hat die Befristung nichtwissenschaftlicher Stellen mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz nichts zu tun.

Das Land M-V muss hier tätig werden und dringend mehr Geld in das System Hochschule investieren, um speziell den akademischen Mittelbau zu stärken und das Land für den Nachwuchs in der Wissenschaft attraktiver zu machen.“