NSU-Entschädigungsfonds: Die Mittel sind da, der politische Wille fehlt

Peter RitterPressemeldungen

Zur Ablehnung des Antrages auf Einrichtung eines Entschädigungsfonds für die Hinterbliebenen des NSU-Terrors im Doppelhaushalts 2020/2021 erklärt der Obmann der Linksfraktion im PUA  zur Aufklärung der Aktivitäten des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) in M-V, Peter Ritter:

„Es ist bitter, dass die Einrichtung eines Entschädigungsfonds für die Hinterbliebenen des NSU-Terrors am politischen Willen der Koalitionsfraktionen scheitert. Doch anstatt dies offen einzuräumen, werden zur Ablehnung fadenscheinige Argumente ins Feld geführt. Unser ursprünglicher Vorschlag, die Mittel aus dem Budget des Verfassungsschutzes zu nehmen, wurde im Innenausschuss bereits abgelehnt und stieß insbesondere bei Innenminister Caffier auf wenig Gegenliebe. Wir haben die Finanzierungsquelle geändert – dennoch wurde das Anliegen, einen kleinen ersten Schritt der Wiedergutmachung zu leisten, vom Tisch gewischt.

Mit der Einrichtung des Entschädigungsfonds hätte der Landtag seine politische Verantwortung für die belastenden und fehlgeleiteten Ermittlungen zum Mord an Mehmet Turgut wahrnehmen können. Jahrelang standen die Angehörigen im Fokus von Staatsanwaltschaft und Polizei. Sie mussten sich nach dem Tod ihres Sohnes und Bruders zahlreichen Verhören stellen. Sie wurden observiert und schlussendlich immer verdächtigt, mehr über den Mord zu wissen, als sie zugeben wollten. Dies belastete sie nicht nur seelisch, sondern zog auch tiefe Einschnitte in ihr weiteres Leben nach sich.“