Lohnfortzahlung bei Quarantäne muss beibehalten werden

Henning FoersterPressemeldungen

Zum mehrheitlichen Beschluss der Gesundheitsminister von Bund und Ländern über das Ende der Verdienstausfall-Entschädigung wegen angeordneter Corona-Quarantäne für Nicht-Geimpfte erklärt der gewerkschafts- und wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:

„Die Beschäftigten, die etwa wegen des Kontakts mit einem Corona-Infizierten in Quarantäne müssen und nicht arbeiten können, brauchen weiterhin ihren Lohn. Sie müssen ihre Miete bezahlen und ihren Lebensunterhalt bestreiten können.

Zurecht wird die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht infrage gestellt – ob geimpft oder nicht. Dies muss auch bei einer staatlich angeordneten Quarantäne gelten. Ein Stopp der Lohnfortzahlung könnte auch dazu führen, dass sich ungeimpfte Beschäftigte nicht testen lassen, weil sie das Risiko, in Quarantäne zu müssen, nicht eingehen – aus Furcht, keinen Lohn zu erhalten. Im schlechtesten Fall kann dies die Pandemie wieder befeuern.

Nicht zuletzt besteht auch die Gefahr, dass das Ende der Verdienstausfall-Entschädigung insgesamt zum Einfallstor für die Abschaffung der von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hart erkämpften Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wird.“