Landesregierung tut das, was sie am besten kann: Nichts!

Peter RitterPressemeldungen

Zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Entscheidung des Landessozialgerichtes Mecklenburg-Vorpommern zu Verpflegungs-und Bekleidungsgeldzahlungen als Entgelte nach dem Anspruchs-und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG)“ (Drs. 7/3167) erklärt der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Peter Ritter:

„Weder das Urteil des  Landessozialgerichtes Sachsen-Anhalt vom April 2017 zum Thema „Verpflegungs- und Bekleidungsgeldzahlungen als Entgelte nach dem Anspruch- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG)“ noch die seit 2009 im Nachbarland Brandenburg geübte Praxis, Beschäftigten der Volkspolizei der DDR Rentengerechtigkeit zu gewähren, waren für die hiesige Landesregierung Anlass, das eigene Tun und Handeln zu hinterfragen. Offenbar hat auch die nun am 30.Januar 2019 erfolgte Rechtsprechung des Landessozialgerichtes Mecklenburg-Vorpommern in Sachen gezahltes Verpflegungsgeld an diesem unhaltbaren Zustand nichts geändert.

In ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage redet sich die Landesregierung mit der Bemerkung heraus, dass ihr das Urteil noch nicht vorliegt. Es stellt sich die Frage, warum sich die Regierung bislang nicht selbst bemüht hat, Kenntnis vom Urteil zu erlangen. Eine Antwort könnte sein, dass die Regierung lieber abwartet und im Nichtstun verharrt, als den Betroffenen ihre nunmehr gerichtlich bestätigte Rentengerechtigkeit zukommen zu lassen. Aus Sicht der Linksfraktion ist dieser unhaltbare Zustand zu beenden. Wir fordern daher auf der kommenden Landtagssitzung die Landesregierung durch einen entsprechenden Antrag auf, die Rechtsprechung des Landessozialgerichtes unverzüglich umzusetzen. Dass die Regierung auch diese Anfrage nicht fristgerecht beantwortet hat, sei nur am Rande erwähnt. Offenbar ist der Landesregierung fristgemäß keine plausible Ausrede eingefallen.“