Landesregierung muss umgehend Modellprojekt-Bericht veröffentlichen

Torsten KoplinPressemeldungen

Zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Umsetzung des Wohlfahrtsfinanzierungs- und Transparenzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern“ (Drs. 7/5926) erklärt der sozialpolitische Sprecher der Linksfraktion, Torsten Koplin:

„Der Bericht über die Umsetzung des Modellprojektes ‚Neugestaltung der Beratungslandschaft im Landkreis Vorpommern-Greifswald‘ liegt endlich vor und ich fordere die Landesregierung auf, diesen umgehend zu veröffentlichen und auszuwerten sowie die notwendigen Konsequenzen daraus zu ziehen. Fehler oder falsche Weichenstellungen, die im Rahmen des Modellprojektes gemacht wurden, dürfen sich nun nicht auch noch landesweit wiederholen.

Nach unserer Kenntnis ist es in Vorpommern-Greifswald nicht gelungen, eine flächendeckende, wohnortnahe und bedarfsgerechte Beratungslandschaft mit hoher Qualität und Planungssicherheit für die Träger zu schaffen und weiße Flecken zu beseitigen. Es stellt sich auch die Frage, inwieweit der Landkreis bereit ist, in einen ehrlichen Erfahrungsaustausch mit den anderen Landkreisen und kreisfreien Städten zu treten. In jedem Fall braucht dies seine Zeit.

Bis heute haben sich das Sozialministerium des Landes und die Landkreise sowie kreisfreien Städte nicht auf die Kriterien für die künftige Arbeit in den Beratungsstellen einigen können. Deshalb und wegen des eingetretenen Zeitverzuges ist nicht eine Vereinbarung abgeschlossen. Meine Fraktion fordert die Landesregierung auf, die Umsetzung um ein weiteres Jahr zu verschieben, um landesweit einheitliche Standards sicherzustellen und die Erfahrungen aus dem Modellversuch in Vorpommern-Greifswald in die Umsetzung einfließen zu lassen. Alles andere führt zu Chaos und Verunsicherung, die erneut auf dem Rücken von mehreren hundert Fach- und Verwaltungskräften in der sozialen und gesundheitlichen Beratung ausgetragen wird.“

Hintergrund: Mit dem Wohlfahrtsfinanzierungs- und Transparenzgesetz wurde am 19.11.2019 die Verantwortung für die Ausgestaltung von sechs Beratungsarten sowie der Telefonseelsorge und der landkreisübergreifenden Beratung vermeintlich auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen. Zweimal schon musste durch die Landesregierung die Umsetzung dieses Teils des Gesetzes verschoben werden, erst auf den 1.1.2021, dann auf den 1.1.2022. Bis 4. bzw. 7. Mai ist die Landesregierung aufgefordert, sechs Anfragen zu den Beratungsarten zu beantworten (Drs. 7/5998 sowie 7/6010 und 7/6011 sowie 7/6013 bis 6015).