Kriminalitätsberichterstattung muss differenziert und sachlich erfolgen

Peter RitterPressemeldungen

Zur Ankündigung von Innenminister Lorenz Caffier, dass ab 1. Februar 2020 die Landespolizei in den Presseinformationen grundsätzlich die Nationalität von Tatverdächtigen nennen wird, erklärt der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Peter Ritter:

„Es ist bedauerlich, dass sich die Bundesländer nicht auf eine einheitliche Verfahrensweise in dieser Frage einigen konnten.

Die Kriminalitätsberichterstattung muss differenziert und unaufgeregt erfolgen. Das kann auch die Nennung der Nationalität der Tatverdächtigen umfassen.

Da die Landesregelung auch die Nennung der deutschen Nationalität von Tatverdächtigen vorsieht, kann sie zur Versachlichung der Debatte beitragen. Deutsche Straftäter machen in Mecklenburg-Vorpommern etwa unter den Mehrfachtätern die mit Abstand größte Gruppe aus.“