Kinder dürfen nicht hungern – Hartz-IV-Notregelsatz für muss her!

Jacqueline BernhardtPressemeldungen

Vor dem Hintergrund, dass gegenwärtig die Gelder des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) nicht ausgezahlt werden, erklärt die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt:

„Da Kitas und Schulen geschlossen sind, können die BuT-Mittel u.a. für Mittagsverpflegung, Lernförderung oder Ausflüge nicht abfließen. Die Familien sind aber dringend auf dieses Geld angewiesen. Zu Hause fallen erheblich höhere Verpflegungskosten an, Unterstützung etwa durch die Tafeln fallen zum großen Teil weg. In einem Land, wo fast jedes dritte Kind von Armut betroffen ist, muss jetzt möglichst rasch eine Lösung her, damit die Mittel dennoch bei armen Familien ankommen.

Eine Anpassung der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder ist in der Corona-Krise unumgänglich. Die Landesregierung muss sich umgehend für ein Notregelsatz von zusätzlich 200 Euro einsetzen.

Bis die dringend erforderliche Aufstockung erfolgt, ist der Einsatz der BuT-Mittel etwa für mobile Kindertafeln sinnvoll, die diese Woche beispielsweise im Landkreise Mecklenburgische Seenplatte von Deutschen Kinderhilfe und dem DRK ins Leben gerufen werden. Sie sichern die Verpflegung der ärmsten Kinder. Kein Kind in Mecklenburg-Vorpommern darf hungern. Ich erwarte von der Landesregierung, dass sie einen solchen flexiblen Einsatz der BuT-Mittel unterstützt.“

 

Kurzüberblick

 

Verwendung des Bildungs- und Teilhabepakets in Mecklenburg-Vorpommern

 

I. Zahlen und Fakten: Bildungs- und Teilhabepaketleistungen 2018 (Antwort auf die kleine Anfrage LDrs. 7/3483 vom 15.5.2019)

 

Art der Leistung

Umfang

Anteil

Zahlung

Kita-/Schulausflüge

177.612,20 €

1,1 %

Gutscheine oder Direktzahlungen an Schule oder Kita

mehrtägige Kita-/Klassenfahrten

1.363.295,96 €

8,7 %

Gutscheine oder Direktzahlungen an Schule oder Kita

Persönlicher Schulbedarf

2.985.191,21 €

19,1 %

Pauschalzahlungen an die Eltern

Schülerbeförderung

143.724,82 €

0,9 %

Direkte Abrechnung mit der Nahverkehrsgesellschaft

Lernförderung

3.581.177,92 €

23,0 %

Gutscheine oder Direktzahlungen an Anbieter

Mittagsverpflegung in Kita, Kinder-tagespflege, Schülerinnen und Schüler in schulischer Verantwortung

6.643.189,11 €

42,6 %

 

 

Gutscheine oder Direktzahlungen an Schule oder Kita

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

711.308,56 €

4,6 %

 

Gesamt

15.605.499,78 €

100,0 %

 

Summe der Leistungen BuT § 28 SGB II und § 6b BKGG im Jahre 2018 in M-V