Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt umsetzen

Peter RitterPressemeldungen

Zur Ablehnung des Antrages „Gewaltschutz ist Menschenrecht – Umsetzung der Istanbul-Konvention voranbringen“, Drucksache 7/3243 erklärt der gleichstellungspolitische Sprecher der Linksfraktion, Peter Ritter:

„Das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt wurde bereits 2011 von Deutschland in Istanbul unterzeichnet. Ratifiziert wurde es jedoch erst sechs Jahre später. Ein langer Zeitraum, der deutlich macht, dass in Sachen Prävention, Schutz und Hilfe bei spezifischer Gewalt gegen Frauen bei Gewalt im häuslichen Umfeld noch viel Aufholbedarf besteht.

Länder wie Dänemark, Bosnien-Herzegowina, Finnland, Island und Italien haben die Istanbul-Konvention bereits 2014 in Kraft gesetzt. Land und Bund sind verpflichtet, im Sinne der 81 Artikel der Konvention gesetzgeberisch tätig zu werden, Maßnahmen zur Prävention von Gewalt und für den Ausbau eines guten Hilfesystems zu ergreifen und die dafür notwendigen Mittel bereitzustellen. Auch ein Jahr seit Inkrafttreten des Übereinkommens in Deutschland hat sich nicht viel getan. In Mecklenburg-Vorpommern fehlt noch immer eine detailliert aufgeschlüsselte Datenbasis über Formen und Auswirkungen von Gewalt, es fehlen konkrete und proaktive zielgruppenspezifische Angebote etwa für Menschen mit Behinderungen und Suchterkrankungen.

Die Linksfraktion fordert, dass das Hilfesystem in M-V flächendeckend und zielgruppenspezifisch ausgebaut und die Arbeitsbedingungen und Entlohnung der Beschäftigten im Hilfesystem deutlich verbessert werden. Öffentlichkeitswirksam muss stärker für die Problematik der Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt sensibilisiert werden. Bewusstseinsbildung ist das „A“ und „O“ bei der Erhellung des Dunkelfeldes, damit die physische und psychische Gewalt als Unrecht in ihren Ausmaßen wahrgenommen, sichtbar gemacht und geahndet werden kann. Der Zugang zu Schutzunterkünften sowie die professionelle Beratung und Begleitung für Gewaltbetroffene – und unbedingt auch für mitbetroffene Kinder –  müssen garantiert werden. Dabei dürfen weder die sozialen, finanziellen und kulturellen Hintergründe noch körperliche oder psychische Beeinträchtigungen der Betroffenen und auch das Geschlecht keine Rolle spielen! 

SPD und CDU dürfen nicht auf der Stelle verharren. Das Hilfesystem hat Lücken. Zur Umsetzung der Istanbul-Konvention müssen flächendeckende und wohnortnahe Strukturen und Einrichtungen zum wirkungsvollen Schutz der Betroffenen ausgebaut werden.“