Investitionsoffensive für den kommunalen Brandschutz muss her

Jeannine RöslerPressemeldungen

Zur Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion, die sich mit der Finanzierung des Brandschutzes beschäftigt, erklärt die kommunalpolitische Sprecherin, Jeannine Rösler:

 


„Die Finanzierung des Brandschutzes in Mecklenburg-Vorpommern gehört dringend auf den Prüfstand. Die Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage „Finanzierung des Brandschutzes im Land aus der Feuerschutzsteuer“ (Drs. 7/2369) lässt keinen anderen Schluss zu.

2018 gingen aus der Feuerschutzsteuer durchschnittlich 525 000 Euro vom Land an die Landkreise und kreisfreien Städte. Vor dem Hintergrund stark gestiegener Preise für Feuerwehrtechnik und Schutzausrüstung ist dieser Betrag bei weitem nicht auskömmlich. Die Linksfraktion fordert, dass die Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz nicht mehr wie bisher ebenfalls aus der Feuerschutzsteuer finanziert wird, sondern ausschließlich durch das Land. Damit kommt mehr Geld bei den Landkreisen und kreisfreien Städten für den Brandschutz an. Das hat offenbar auch der Innenminister erkannt. Das Problem im nächsten Doppelhaushalt anzugehen, unterstützen wir ausdrücklich.
Aber auch wenn dadurch etwas mehr Geld ins System fließt, reicht es nicht, den Investitionsstau bei den Wehren kurz- oder mittelfristig zu überwinden. Hier muss eine echte Investitionsoffensive für den kommunalen Brandschutz her. Dazu sollte sofort eine kommunale Investitionspauschale in Höhe von mindestens 50 Mio. Euro pro Jahr aufgelegt werden. So können Kommunen unbürokratischer, ohne lange Antragsverfahren, selbst in den Brandschutz investieren. Auch würde sich die Lage bei der Mitfinanzierung von Förderprogrammen entspannen.

Die Aussage der Landesregierung, dass angeblich keine Mittel für den Brandschutz beim Land verbleiben, weil Landkreise und Gemeinden die Kofinanzierung nicht stemmen können, ziehen wir ausdrücklich in Zweifel. Fakt ist, dass in einigen Landkreisen die Mittel nicht ausreichen, um sämtliche Sonderbedarfszuweisungen vom Land, etwa für die Anschaffung neuer Fahrzeugtechnik, abrufen zu können. Auch hier kann eine Investitionspauschale Abhilfe schaffen.“