Hospiz- und Palliativversorgung im Land muss besser werden

Torsten KoplinPressemeldungen

Zur heutigen Befassung des Sozialausschusses mit der Hospiz- und Palliativversorgung in M-V erklärt der gesundheits- und sozialpolitische Sprecher der Linksfraktion, Torsten Koplin:

„Die Befassung hat deutlich werden lassen, dass sich die Landesregierung weiterhin und stärker für eine verbesserte Versorgung einsetzen muss. Auch wenn sich in den letzten Jahren die Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung ausgeweitet haben, bleibt M-V deutlich hinter den europäischen Standards für die Versorgungsdichte zurück. So sollte es auf 100 000 Einwohner mindestens 2,5 ambulante Hospizdienste geben. In M-V sind es lediglich 1,35, also nur etwa halb so viele wie angeraten. Ähnlich ist das Verhältnis bei der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung. Hier sollte es auf 100 000 Einwohner ein Versorgungsteam geben. In M-V sind es nur 0,74.

Dem Ausschuss lag eine Unterrichtung vor, nach der es in Fragen der räumlichen Verteilung von Hospiz- und Palliativversorgung große Unterschiede gibt. In der Folge haben wir viele weiße Flecken und ein Stadt-Land-Gefälle zu verzeichnen. Problematisiert wurde auch, dass es in Pflegeeinrichtungen kaum Angebote der Palliativversorgung gibt. Kritisch wurde vermerkt, dass es an den Krankenhäusern des Landes nicht die Möglichkeit der übergangsweisen stationären Aufnahme gibt, wenn eine häusliche Überforderung vorliegt. 

Meine Fraktion fordert bei der Hospiz- und Palliativversorgung ein gemeinsames, koordiniertes Handeln der Landesregierung, den Landkreisen und kreisfreien Städten. Hierzu gehört die Einrichtung von Palliativberatungsstellen auf Landkreisebene und die Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle auf Landesebene. Letztere soll für Schulungen und Qualifizierungen sorgen, spezialisierte Palliativversorgung nach Bedarf vermitteln, die Leistungserbringer beraten und zugleich eine Informationsstelle für Angehörige und Selbsthilfegruppen sein. Darüber hinaus muss die Landesregierung zusätzliche Mittel bereitstellen für den Einsatz telemedizinischer Betreuung.“